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	<title>Verbraucherportal &#187; Riester-Sparer</title>
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		<title>Riester-Rente verstößt teilweise gegen europäisches Recht</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 13:23:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das urteilte der Europäische Gerichtshof und forderte  Änderungen. Vor allem die Regelungen für im Ausland lebende  Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen, müssen  überarbeitet werden. 
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&#160;
Es war eine Niederlage mit Ansage: Dass Deutschland mit seinen  strengen Bestimmungen zur Riester-Rente nicht durchkommen würde, lag  auf der Hand. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das urteilte der Europäische Gerichtshof und forderte  Änderungen. Vor allem die Regelungen für im Ausland lebende  Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen, müssen  überarbeitet werden. </strong></p>
<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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<p>Es war eine Niederlage mit Ansage: Dass Deutschland mit seinen  strengen Bestimmungen zur Riester-Rente nicht durchkommen würde, lag  auf der Hand. Zu sehr griffen die Regelungen in die freie Wohnsitzwahl  der Ruheständler ein. Und zu sehr benachteiligten sie Arbeitnehmer, die  zwar in Deutschland arbeiten, aber dort nicht wohnen.</p>
<p>Nun muss  Deutschland die Riester-Rente in einigen Punkten nachbessern &#8211; das ist  die Konsequenz des Urteils. Denn vereinfacht gesagt, hat es sich der  deutsche Gesetzgeber zu einfach gemacht.</p>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Bisher müssen Riester-Rentner in Deutschland leben</h3>
<p>Die  Riester-Rente wird erst bei der Auszahlung versteuert, also im Alter.  Damit der deutsche Fiskus am Ende aber an sein Geld kommt, hat er sich  einige Schikanen ausgedacht. So fordert der Gesetzgeber, dass die  Ruheständler bei Erhalt ihrer Rente in Deutschland leben müssen. Dann  nämlich ist es für die deutschen Steuerbehörden leichter, die Steuern  einzutreiben.</p>
<h3>Eindeutige Diskriminierung in den Augen der Richter</h3>
<p>Die  Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zerpflückten diese Auflage  regelrecht: Zum einen schreiben sie in ihrer Urteilsbegründung, dass  diese Fälle in Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Staaten  geregelt werden können. Zum anderen stelle die deutsche Praxis, im  Falle eines Wegzugs die Zulagen zurückzufordern, eine eindeutige  Diskriminierung dar.</p>
<p>Denn wer wisse, dass er seinen Lebensabend  im Ausland verbringt, der werde die Zulagen gar nicht erst anfordern.  Damit wird er durch die Faktenlage quasi dazu gezwungen, sich  schlechter als seinen Kollegen zu stellen, der auf jeden Fall in  Deutschland bleibt.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
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<td><strong><br />
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Stoppschild für Regelung der Grenzpendler</h3>
<p>Auch  mit der Schlechterstellung von Grenzpendlern durch den deutschen  Gesetzgeber beschäftigten sich die Richter in Luxemburg ausführlich:  Wer nämlich in Deutschland arbeitet, aber jenseits der Grenze wohnt,  dem bleibt die Riester-Rente bislang verwehrt. In den Genuss der  Zulagen kommt nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.  Nein, urteilte der EuGH, diese Koppelung ist unzulässig.</p>
<p>Auch wer  in Deutschland nur arbeite, müsse Riester-Sparen können. Schließlich  handle es sich um eine soziale Vergünstigung und nicht um eine  steuerliche. Die Verbindung mit dem Einkommenssteuerrecht sei in diesem  Punkt unzulässig.</p>
<h3>Für die Riester-Sparer ändert sich vorerst nichts</h3>
<p>Der  deutsche Gesetzgeber kommt an Änderungen bei den Bestimmungen zur  Riester-Rente nicht vorbei: Das Finanzministerium muss den Kreis der  Zulagenberechtigten geringfügig erweitern. Aber erst, wenn man das  Urteil gelesen habe, verlautete aus Berlin.</p>
<p>Berichte darüber, dem  deutschen Fiskus entgingen durch die Anpassungen rund eine halbe  Milliarde Euro, bezeichnete das Bundesfinanzministerium als  Spekulation. Tatsache ist: Für die bisherigen Riester-Sparer ändert  sich durch das Urteil aus Luxemburg erst einmal nichts.</p>
<p><em>Quelle: Tagesschau.de</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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