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	<title>Verbraucherportal &#187; Rentner</title>
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	<description>Versicherungen und Finanzen</description>
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		<title>Welche Versicherungen braucht man wirklich?</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 13:32:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Alleinerziehende]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
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Für den optimalen Versicherungsschutz gibt es kein Patentrezept. Doch je nach Lebensabschnitt lassen sich notwendige Policen von nützlichen und weniger empfehlenswerten unterscheiden. In diesem Zusammenhang spielen allerdings viele Faktoren eine Rolle, die individuell verschieden sind. Neben Alter, Familienstand und Beruf gehören dazu: Einkommen, Gesundheit, Hobbys, Autobesitz, ob man Vermieter, Mieter oder Hausbesitzer ist, ob [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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<p>Für den optimalen Versicherungsschutz gibt es kein Patentrezept. Doch je nach Lebensabschnitt lassen sich notwendige Policen von nützlichen und weniger empfehlenswerten unterscheiden. In diesem Zusammenhang spielen allerdings viele Faktoren eine Rolle, die individuell verschieden sind. Neben Alter, Familienstand und Beruf gehören dazu: Einkommen, Gesundheit, Hobbys, Autobesitz, ob man Vermieter, Mieter oder Hausbesitzer ist, ob man ein größeres Tier hält oder häufiger ins Ausland reist.</p>
<p>Warum ist die Haftpflichtversicherung für jeden wichtig?</p>
<p>Das Bürgerliche Gesetzbuch formuliert es eindeutig: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, so § 823 zur Schadensersatzpflicht. Besonders bei Personenschäden kann das weit reichende Folgen haben. Wer beispielsweise im Straßenverkehr oder beim Sport einen Unfall verursacht, der muss nicht nur für die Arzt- und Krankenhauskosten der beteiligten Personen aufkommen, sondern gegebenenfalls auch noch für bleibende Schäden zahlen, Schmerzensgeld entrichten oder er wird sogar ein Leben lang für Pflegepersonal oder für rollstuhlgerechte Einbauten zur Kasse gebeten. Kaum zu glauben, dass nur jeder dritte Deutsche eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eine gute Police deckt bei Familien übrigens auch Schäden ab, die durch Missgeschicke der Kinder entstehen. Als Autobesitzer ist eine Autohaftpflicht notwendig.</p>
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</strong></td>
</tr>
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</table>
<p>Welche Versicherungen brauchen Singles?</p>
<p>Für Berufseinsteiger oder Singles empfiehlt sich neben der Haftpflichtversicherung auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ). Wenn man jung und gesund ist, denkt man zwar nicht daran, einmal wegen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Aber genau das ist das Risiko des Berufslebens &#8211; und vom Staat ist nicht viel zu erwarten. Wer früh eine BUZ abschließt, profitiert überdies von günstigen Konditionen. Bei der Krankenversicherung ist eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung zu erwägen, die bei längerer Krankheit die reduzierte Lohnfortzahlung ergänzt. Für Selbstständige und Freiberufler ist ein Krankentagegeld sogar manchmal überlebensnotwendig. Eine sinnvolle Ergänzung kann auch eine private Unfallversicherung sein. Die zahlt bei Unfall zwar nur, wenn die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt ist &#8211; das allerdings schon ab 1% Invalidität.</p>
<p>Wie sollten sich Paare absichern?</p>
<p>Neben der Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeit sollten ein junges Paar oder kinderlose Eheleute an eine Risiko-Lebensversicherung denken, die im Todesfall den Hinterbliebenen absichert und die Witwenrente ergänzt. Mit zunehmendem Hab und Gut kann eine günstige Hausratversicherung sinnvoll sein. Wohnungs- oder Hauseigentümern ist eine Wohngebäudeversicherung zu empfehlen &#8211; die schützt gegen Feuer-, Sturm oder Leitungswasserschäden. Eine Überschwemmungsversicherung bietet sich für alle die Wohnungs- oder Hausbesitzer an, deren Eigentum immer wieder durch Hochwasser bedroht ist. Wer sich gegen Prozessrisiken schützen will, für den kommt eine Rechtsschutzversicherung in Frage. Sie greift beispielsweise bei Streitfällen rund um das eigene Auto, das Haus bzw. die Wohnung oder wenn es um den Arbeitsplatz geht.</p>
<p>Welche Versicherungen sind für Familien mit Kindern bzw. Alleinerziehende notwendig?</p>
<p>Die Geburt eines Kindes ist auch ein Fall für die Versicherung. Mit dem ersten Schrei ist das Neugeborene bereits krankenversichert &#8211; entweder gesetzlich oder privat. Da Kindern aufgrund ihrer Grobmotorik und der längeren Reaktionszeit schneller ein Missgeschick passiert, sollte eine private Unfallversicherung für Kinder abgeschlossen werden. Nicht ganz günstig, aber sinnvoll, ist eine Kinderinvaliditätsversicherung. Diese sichert zusätzlich die Folgen von Krankheiten ab &#8211; mit einer einmaligen Entschädigung oder als lebenslange Rente. Notwendige Versicherungen sind auch für die Familie oder Alleinerziehende die Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist relativ preiswert und deckt bei Krankheit oder Unfall weitaus mehr Kosten ab als die gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernimmt z. B. die Kosten für einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Bei teuren Reisen empfiehlt sich überdies eine Reiserücktrittsversicherung.</p>
<p>Was für einen Versicherungsschutz benötigen Rentner?</p>
<p>Im Rentenalter ist ein geringer Versicherungsschutz angemessen. Notwendig sind Privathaftpflicht und sinnvoll meist Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Wer größere Tiere hält, für den ist eine Tierhalterhaftpflicht unverzichtbar. Da man im Alter nicht mehr auf die Arbeitskraft angewiesen ist, bereits Rente bezieht und über Rücklagen verfügt, sind Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherung meist überflüssig. Auch auf eine Unfallversicherung kann verzichtet werden, zumal die Prämien im Alter hoch sind. Befürchtete Altersarmut oder ein hohes Pflegerisiko können mit einer Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung bzw. mit einer Pflegekostenversicherung abgesichert werden.</p>
<p><em>Quelle: wissen.de </em></p>
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		<title>Bausparvertrag für Rentner</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 13:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bausparen]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[BHW-Bausparkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Finanztest]]></category>
		<category><![CDATA[Postbank]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>

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&#160;
 
Postbank: Kritik an Beratung
Die Postbank soll Senioren unnütze Bausparverträge aufgeschwatzt haben. Geld gibt es im Extremfall erst, wenn die Kunden das biblische Alter von 100 Jahren überschritten haben.
Massive Kritik an der Beratungspraxis der Postbank: Sie soll einem Bericht der Zeitschrift Finanztest zufolge mit mangelhaft geschultem Personal Bausparverträge an Senioren verkauft haben, die zu ihren [...]]]></description>
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<p> </p>
<p><em><strong>Postbank: Kritik an Beratung</strong></em></p>
<p><strong>Die Postbank soll Senioren unnütze Bausparverträge aufgeschwatzt haben. Geld gibt es im Extremfall erst, wenn die Kunden das biblische Alter von 100 Jahren überschritten haben.</strong></p>
<p>Massive Kritik an der Beratungspraxis der Postbank: Sie soll einem Bericht der Zeitschrift Finanztest zufolge mit mangelhaft geschultem Personal Bausparverträge an Senioren verkauft haben, die zu ihren Lebzeiten wohl nicht mehr in den Genuss einer Ausschüttung kommen werden. Das Magazin beruft sich in seinem Bericht auf Erfahrungen mit derzeitigen sowie ehemaligen Mitarbeitern. Demnach würden schlecht ausgebildete Berater Kunden unabhängig von deren Bedarf Verträge verkaufen.</p>
<p>Der Bericht führt Fallbeispiele von Senioren an, die bei der zur Postbank gehörenden BHW-Bausparkasse Verträge abgeschlossen hatten. Viele der älteren Kunden dürften eine Zuteilung nicht mehr erleben. Von den genannten Fällen müssten drei Kundinnen dazu &quot;weit über 100 Jahre alt“ werden, heißt es in Finanztest. Eine Postbank-Sprecherin sagte zu sueddeutsche.de: &quot;Diese Fallbeschreibungen sind aber so allgemein gehalten, dass wir darauf nicht reagieren können.&quot; Daher gebe es bei der Postbank keine Konsequezen aus dem Test. &quot;Ich bedaure, dass wir nicht gezielter über die konkreten Fälle informiert wurden. So können wir dem nicht nachgehen&quot;, betonte die Sprecherin.</p>
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><em><strong>Kein Seminar, keine Prüfung
</p>
<p></strong></em></p>
<p>Den Vorwurf einer mangelnden Ausbildung wies sie zurück. Neue Mitarbeiter im sogenannten mobilen Vertrieb müssten eine 15-monatige Schulung machen. &quot;Am Ende steht eine offizielle Prüfung nach den Standards des Bundesverbandes der privaten Bausparkassen.&quot; Die Prüfung sei für die Berater jedoch erst seit einiger Zeit verpflichtend, sagte die Sprecherin. Garantieren könne sie nicht für alle 4000 Berater, die die Kunden zuhause besuchen.</p>
<p>Ein früherer Mitarbeiter der Postbank-Finanzberatung sagte Finanztest jedoch, er habe kein Seminar besucht und auch keine Prüfung gemacht. Auch Fortbildungen gebe es so gut wie nie. Neue Mitarbeiter bekämen schon beim Basisseminar Kundenlisten, damit sie gleich Termine vereinbaren könnten. 
</p>
<p>Zur Vermittlung von Bausparverträgen an Senioren erklärte ein anderer Postbank-Sprecher, dies sei weder ein Fehler noch ein Mangel. &quot;Eine Stigmatisierung aufgrund des Alters eines Kunden halten wir nicht für vertretbar“, erklärte er. Im Einzelfall könne es zudem sinnvoll sein, mehrere Bausparverträge abzuschließen und diese unterschiedlich zu besparen. Da die Verträge vererbbar seien, sei es denkbar, dass Ältere zugunsten ihrer Enkel sparten.</p>
<p><em>Quelle: sueddeutsche.de</em></p>
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		<item>
		<title>Riester-Rente verstößt teilweise gegen europäisches Recht</title>
		<link>http://www.vergleich100.de/riester/riester-rente-verstost-teilweise-gegen-europaisches-recht/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 13:23:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Sparer]]></category>

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		<description><![CDATA[Das urteilte der Europäische Gerichtshof und forderte  Änderungen. Vor allem die Regelungen für im Ausland lebende  Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen, müssen  überarbeitet werden. 
// 

&#160;
Es war eine Niederlage mit Ansage: Dass Deutschland mit seinen  strengen Bestimmungen zur Riester-Rente nicht durchkommen würde, lag  auf der Hand. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das urteilte der Europäische Gerichtshof und forderte  Änderungen. Vor allem die Regelungen für im Ausland lebende  Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen, müssen  überarbeitet werden. </strong></p>
<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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</script>&nbsp;</p>
<p>Es war eine Niederlage mit Ansage: Dass Deutschland mit seinen  strengen Bestimmungen zur Riester-Rente nicht durchkommen würde, lag  auf der Hand. Zu sehr griffen die Regelungen in die freie Wohnsitzwahl  der Ruheständler ein. Und zu sehr benachteiligten sie Arbeitnehmer, die  zwar in Deutschland arbeiten, aber dort nicht wohnen.</p>
<p>Nun muss  Deutschland die Riester-Rente in einigen Punkten nachbessern &#8211; das ist  die Konsequenz des Urteils. Denn vereinfacht gesagt, hat es sich der  deutsche Gesetzgeber zu einfach gemacht.</p>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
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<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Bisher müssen Riester-Rentner in Deutschland leben</h3>
<p>Die  Riester-Rente wird erst bei der Auszahlung versteuert, also im Alter.  Damit der deutsche Fiskus am Ende aber an sein Geld kommt, hat er sich  einige Schikanen ausgedacht. So fordert der Gesetzgeber, dass die  Ruheständler bei Erhalt ihrer Rente in Deutschland leben müssen. Dann  nämlich ist es für die deutschen Steuerbehörden leichter, die Steuern  einzutreiben.</p>
<h3>Eindeutige Diskriminierung in den Augen der Richter</h3>
<p>Die  Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zerpflückten diese Auflage  regelrecht: Zum einen schreiben sie in ihrer Urteilsbegründung, dass  diese Fälle in Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Staaten  geregelt werden können. Zum anderen stelle die deutsche Praxis, im  Falle eines Wegzugs die Zulagen zurückzufordern, eine eindeutige  Diskriminierung dar.</p>
<p>Denn wer wisse, dass er seinen Lebensabend  im Ausland verbringt, der werde die Zulagen gar nicht erst anfordern.  Damit wird er durch die Faktenlage quasi dazu gezwungen, sich  schlechter als seinen Kollegen zu stellen, der auf jeden Fall in  Deutschland bleibt.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Stoppschild für Regelung der Grenzpendler</h3>
<p>Auch  mit der Schlechterstellung von Grenzpendlern durch den deutschen  Gesetzgeber beschäftigten sich die Richter in Luxemburg ausführlich:  Wer nämlich in Deutschland arbeitet, aber jenseits der Grenze wohnt,  dem bleibt die Riester-Rente bislang verwehrt. In den Genuss der  Zulagen kommt nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.  Nein, urteilte der EuGH, diese Koppelung ist unzulässig.</p>
<p>Auch wer  in Deutschland nur arbeite, müsse Riester-Sparen können. Schließlich  handle es sich um eine soziale Vergünstigung und nicht um eine  steuerliche. Die Verbindung mit dem Einkommenssteuerrecht sei in diesem  Punkt unzulässig.</p>
<h3>Für die Riester-Sparer ändert sich vorerst nichts</h3>
<p>Der  deutsche Gesetzgeber kommt an Änderungen bei den Bestimmungen zur  Riester-Rente nicht vorbei: Das Finanzministerium muss den Kreis der  Zulagenberechtigten geringfügig erweitern. Aber erst, wenn man das  Urteil gelesen habe, verlautete aus Berlin.</p>
<p>Berichte darüber, dem  deutschen Fiskus entgingen durch die Anpassungen rund eine halbe  Milliarde Euro, bezeichnete das Bundesfinanzministerium als  Spekulation. Tatsache ist: Für die bisherigen Riester-Sparer ändert  sich durch das Urteil aus Luxemburg erst einmal nichts.</p>
<p><em>Quelle: Tagesschau.de</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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