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	<title>Verbraucherportal &#187; Rente</title>
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	<description>Versicherungen und Finanzen</description>
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		<title>Altersvorsorge und Inflation</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 23:18:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgeprodukte]]></category>
		<category><![CDATA[Inflation]]></category>
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		<category><![CDATA[Riester]]></category>

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Beim Planen ihrer Altersvorsorge sollten Sparer auch an die Inflation denken. 1000 Euro Rente von heute sind bei 2 Prozent Kaufkraftverlust in 20 Jahren nur noch 673 Euro wert. Finanztest hat Renditen für Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung von 2 Prozent Inflation errechnet.
Berlin &#8211; Im vergangenen Jahrzehnt belief sich die Inflationsrate in Deutschland im Durchschnitt auf [...]]]></description>
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<p><strong>Beim Planen</strong> <strong>ihrer Altersvorsorge</strong> sollten Sparer auch an die Inflation denken. 1000 Euro Rente von heute sind bei 2 Prozent Kaufkraftverlust in 20 Jahren nur noch 673 Euro wert. Finanztest hat Renditen für Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung von 2 Prozent Inflation errechnet.</p>
<p>Berlin &#8211; Im vergangenen Jahrzehnt belief sich die Inflationsrate in Deutschland im Durchschnitt auf 2 Prozent jährlich. Das entspricht dem Stabilitätsziel der Europäischen Zentralbank (EZB), das seit 1999 gilt. 2008 sprang die Inflationsrate zeitweise über 3 Prozent. Zurzeit ist die Entwertung durch die Finanzkrise nahezu gestoppt. Kommen die Investitionen in Fahrt, dürfte sich das ändern. Die Energiepreise steigen schon wieder.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Bei 2 Prozent Inflation bleiben von 4 Prozent Ertrag real 2 Prozent übrig. Ein Zins von 2 Prozent oder weniger, wie beim Sparbuch üblich, verhindert bestenfalls einen Verlust. Um realistisch einzuschätzen, was das Sparen für später bringt, sollte jeder vom Zinssatz, den eine Geldanlage bringen könnte, die Inflationsrate abziehen. Das gilt auch für Kursgewinne an der Börse. Eine Investition in eine Immobilie ist ebenfalls nicht inflationssicher. Hier ist nur die Rechnung schwieriger: Wie viel hat mich das Haus oder die Wohnung bis zum Verkauf mit Zinsen und Instandhaltung gekostet? Wie viel Geld bringt mir der Verkauf? Was bleibt unter dem Strich als Ertrag pro Jahr übrig?</p>
<p>Finanztest hat die Renditen der wichtigsten typischen Altersvorsorgeangebote verglichen. Abgezogen haben die Finanzexperten jeweils 2 Prozent Inflation. Ergebnis: Für Arbeitnehmer mit Einkünften bis 45.000 Euro im Jahr zum Beispiel ist es sehr attraktiv, in eine Firmenrente zu investieren. Sie profitieren besonders stark davon, dass auf ihre Einzahlungen keine Sozialabgaben fällig sind. 2 Prozent Inflation dämpfen den Ertrag, aber es bleibt noch ein attraktives Plus übrig, selbst bei langen Laufzeiten. Auch privat Versicherte können mit einer Betriebsrente auf gute Erträge hoffen. </p>
<p>Nicht nur die Preise steigen, auch die Löhne, sofern Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer erfolgreich ausgehen. Davon profitieren Ruheständler mit einer gesetzlichen Rente. Denn die gesetzliche Rente wächst mit den Löhnen. Allerdings sind in die Rentenformel zwei Bremsen eingebaut. Die erste Bremse ist der &quot;Nachhaltigkeitsfaktor&quot;: Er dämpft den Rentenanstieg, wenn sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern in Richtung Rentner verschiebt.</p>
<p>Im umgekehrten Fall steigen die Renten stärker als die Löhne, wie 2009: Die Zahl der Beitragszahler wuchs im Konjunkturaufschwung vor der Krise. Die Bruttolöhne erhöhten sich von 2007 auf 2008 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent, in den neuen um 3,1 Prozent, der Nachhaltigkeitsfaktor legte noch 0,3 Prozentpunkte drauf. Im Ergebnis stieg die Rente am 1. Juli 2009 um 2,41 beziehungsweise 3,38 Prozent.</p>
<p>Das Plus jenseits der Inflation tat den Rentnern gut nach dem Kaufkraftverlust, den sie in den Jahren zuvor ertragen mussten. Normalerweise wäre der Rentenanstieg 2009 durch die zweite Bremse, den &quot;Riester-Faktor&quot;, um rund 0,65 Prozent niedriger ausgefallen. Dieser Faktor zieht von der Bruttolohnerhöhung der Berufstätigen ihren theoretischen Aufwand für die private Riester-Rente ab. Doch kurz vor der Bundestagswahl 2009 sollten die Rentner einen ordentlichen Zuschlag erhalten. Schon 2008 hatte man auf den Abzug verzichtet.
</p>
<p>Die ausgebliebenen Riester-Senker sollen ab 2012 nachgeholt werden, vielleicht früher. Da die Bruttolöhne in Deutschland derzeit eher sinken, steht der nächste Rentenanstieg in den Sternen. Ruheständler, die allein von der gesetzlichen Rente leben, werden ärmer, wenn diese unverändert bleibt.</p>
<p>Jüngere Leute sollten versuchen, den realen Wert ihrer späteren Alterseinkünfte richtig einzuschätzen. Die jährliche Information über den Stand ihrer gesetzlichen Rente sagt nicht die ganze Wahrheit. Zum einen sind politische Eingriffe nicht vorhersehbar. Zum anderen zeichnet die Rentenversicherung ein rosiges Bild, wenn sie 1 und 2 Prozent Rentensteigerung pro Jahr vorrechnet. Optimistisch ist auch die angegebene Inflationsrate von 1,5 Prozent pro Jahr. Die tatsächliche Rate war im Schnitt der vergangenen Jahre höher. Von Schlechterem auszugehen, ist sicherer.</p>
<p><em>Quelle: manager-magazin.de</em></p>
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		<title>Tipps zur Riester-Rente</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 14:10:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Produkte]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>

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&#160;
Von Jahr zu Jahr wird die Riester-Rente populärer. Doch wenn es um die Details geht, sind viele Frage offen.
Welche verschiedenen Riester-Produkte werden angeboten?
Riester-Sparer haben die Qual der Wahl: Sie können sich zwischen zertifizierten Rentenversicherungen (klassische und fondsgebundene), Fonds- und Banksparplänen entscheiden. Welches Produkt für wen das richtige ist, hängt vom Alter (und damit der [...]]]></description>
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</script>&nbsp;</p>
<p>Von Jahr zu Jahr wird die Riester-Rente populärer. Doch wenn es um die Details geht, sind viele Frage offen.</p>
<p><strong>Welche verschiedenen Riester-Produkte werden angeboten?</strong></p>
<p>Riester-Sparer haben die Qual der Wahl: Sie können sich zwischen zertifizierten Rentenversicherungen (klassische und fondsgebundene), Fonds- und Banksparplänen entscheiden. Welches Produkt für wen das richtige ist, hängt vom Alter (und damit der Laufzeit bis zum Rentenbeginn) und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Sicherheitsorientierte Vorsorgesparer liegen mit klassischen Rentenpolicen oder Banksparplänen mit garantierten Mindestrenditen richtig. Für risikofreudigere Anleger sind Fondspolicen und Fondssparpläne interessant. Damit sind die Renditechancen höher.</p>
<p><strong>Müssen Sparer mit Verlusten rechnen?</strong></p>
<p>Egal, für welche Variante von Riester-Produkten sich Vorsorgesparer entscheiden, immer gilt: Zumindest die eingezahlten Beiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind garantiert. Damit sind für den Anleger tatsächliche Verluste ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Kann der Anbieter gewechselt werden?</strong></p>
<p>Während der Ansparphase kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt und in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag (beim gleichen oder bei einem anderen Anbieter) übertragen werden. In der Regel müssen Sparer Kosten von rund 50 Euro kalkulieren.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Kann die Riester-Rente vererbt werden?
</p>
<p></strong></p>
<p>Riester-Verträge können vorsehen, dass bei Tod des Vertragsinhabers das angesparte Vorsorgevermögen an die Erben ausbezahlt wird. Grundsätzlich gilt das aber als „schädliche Verwendung“. Das heißt, die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) fordert die Zulagen und die Steuervorteile zurück. Erträge und Wertsteigerungen aus dem geförderten Kapital sind zu versteuern. Fließt jedoch das Geld auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten, ist das „unschädlich“. Dabei kann es sich um einen bereits bestehenden Vertrag handeln, oder der Vertrag kann eigens zu diesem Zweck neu abgeschlossen werden. Bei Rentenpolicen ist es auch möglich, mit Zusatzversicherungen Hinterbliebene abzusichern. Diese Witwen- oder Waisenrenten stellen keine „schädliche“ Verwendung dar. Sie sind allerdings beim Begünstigten voll steuerpflichtig.</p>
<p><strong>Welche Folgen hat es, wenn Rentner ihren Lebensabend im Ausland verbringen?</strong></p>
<p>Wer in der Rentenphase seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und hierzulande nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss seine Riester-Förderung zurückzahlen. Das kann in einer Summe oder ratierlich erfolgen. Bei der zweiten Variante wird der Rentenbetrag jeweils um 15 Prozent gekürzt – so lange, bis der volle Förderbetrag erreicht ist.</p>
<p><strong>Was gilt, wenn Sparer in der Ansparphase ins Ausland gehen?</strong></p>
<p>Bei einem Auslandsaufenthalt endet in der Regel auch die Förderberechtigung. Damit wäre eigentlich auch die Rückzahlung der bisherigen Subventionen fällig. Dies kann jedoch vermieden werden, indem beim Anbieter ein Stundungsantrag gestellt wird. Wer vor Auszahlungsbeginn wieder nach Deutschland zurückkehrt, erhält seine Riester-Rente ohne Abzüge. </p>
<p><strong>Gibt es Besonderheiten für Mütter und Väter in Elternzeit?</strong></p>
<p>Während der dreijährigen Elternzeit werden Eltern Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt. Damit sind sie pflichtversichert und förderberechtigt. Wichtig: Während der Elternzeit müssen Sparer Mindesteigenbeiträge (vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro) einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Das gilt auch für nicht berufstätige Hausfrauen, die vorher lediglich mittelbar förderberechtigt waren.</p>
<p><strong>Können auch Minijobber riestern?</strong></p>
<p>Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Damit besteht kein Anspruch auf die Riester-Förderung. Es könnte lediglich eine mittelbare Förderung über den Ehegatten in Betracht kommen. Minijobber haben allerdings auch die Möglichkeit, aus den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers vollwertige Pflichtbeiträge zu machen und sich so den direkten Förderanspruch zu sichern. Hierfür müssen sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aufstocken. Bei einem Monatslohn von 400 Euro werden 19,60 Euro fällig. Ob sich die Rentenaufstockung lohnt, ist für jeden Fall individuell zu berechnen.</p>
<p><em>Quelle: focus.de</em></p>
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		<title>Rente: Tipps zur Kurzarbeit und Altersteilzeit</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 11:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Altersteilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenaltersrente]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenanspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Rente: Tipps zu Kurzarbeit und Altersteilzeit.
// 

&#160;
Im Juni werde ich 60 und habe dann 45 Arbeitsjahre hinter mir. Kann ich dann schon ohne Abzüge die Frauenaltersrente bekommen? 
  Nein, Sie können die Frauenaltersrente ab 60 Jahren nur mit einem Abschlag von 18 Prozent beziehen. Die 45 Jahre fließen natürlich in die Berechnung ein, führen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rente: Tipps zu Kurzarbeit und Altersteilzeit.</p>
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<p><strong>Im Juni werde ich 60 und habe dann 45 Arbeitsjahre hinter mir. Kann ich dann schon ohne Abzüge die Frauenaltersrente bekommen? </strong><br />
  Nein, Sie können die Frauenaltersrente ab 60 Jahren nur mit einem Abschlag von 18 Prozent beziehen. Die 45 Jahre fließen natürlich in die Berechnung ein, führen aber nicht zur abschlagsfreien Rente. </p>
<p><strong>Unsere Firma hat Kurzarbeit angemeldet. Wie wirkt sich das auf meine Rente aus? </strong><br />
Kurzarbeit wirkt sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt aus, sondern auch geringfügig auf die Höhe der späteren Rente. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, ist rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden während dieser Zeit auf der Basis des reduzierten Verdienstes gezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes.<br />
  <strong>Um wie viel reduziert sich meine Rente durch die Kurzarbeit? </strong><br />
Ein Beispiel: Bei einem Verdienst von 2400 Euro brutto monatlich ohne Kurzarbeit und einem Verdienst während der Kurzarbeit von 1000 Euro im Monat erhöht ein Jahr Kurzarbeit den späteren Rentenanspruch um rund 21,90 Euro monatlich. Ein Jahr ohne Kurzarbeit ergibt einen Rentenanspruch von knapp 24,80 Euro monatlich. Die Differenz beträgt 3 Euro monatlich. Ohne die zusätzlichen Beiträge in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes ergäbe sich eine Renten von rund 10,30 Euro im Monat.
</p>
</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
        <script type="text/javascript">// <![CDATA[
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Wo kann ich mich über Rente und Kurzarbeit informieren? </strong><br />
Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon 0800/1000 4800. Im Internet finden Sie es ausführlich unter Thema des Monats (www.deutsche-rentenversicherung.de ). </p>
<p><strong>Ich bin Jahrgang 1954 und könnte demnächst in Altersteilzeit gehen. Worauf muss ich achten? </strong><br />
Insbesondere darauf, dass zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der Altersrente keine zeitliche Lücke entsteht, in der Sie ohne Einkommen sind. </p>
<p><strong>Bekomme ich weniger Rente nur weil drei Kuren in Anspruch nehmen musste? </strong><br />
Nein, durch eine „Kur“, heute Reha, vermindert sich die spätere Rente nicht. </p>
<p><strong>Ich bin arbeitslos, beziehe aber keine Leistungen der Agentur für Arbeit. Muss ich mich dort weiter melden? </strong><br />
Das sollten Sie unbedingt tun, da Sie durch diese Zeiten die Ansprüche für die Rente wegen Erwerbsminderung bzw. für alle bis Ende 1951 geborenen Versicherten die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen können. </p>
<p><strong>Die Rente reicht nicht. Wie und wo beantrage ich Grundsicherung? </strong><br />
Wer kann mir bei Ausfüllen der Formulare helfen? Wenden Sie sich an das Grundsicherungsamt. Auch die auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung kann man Ihnen helfen. Die Entscheidung liegt aber immer bei den Grundsicherungsämtern. </p>
<p><strong>Ich habe nie gearbeitet, da ich sechs Kinder geboren haben. Bekomme ich trotzdem später Rente? </strong><br />
Ja. Für Kinder, die bis zum 31.12.1991 geboren wurden, werden für ein Jahr Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Für ab 1992 geborene Kinder sind es drei Jahre. Für die Regelaltersrente brauchen Sie insgesamt fünf Jahre. Die haben Sie durch die Pflichtbeiträge für die Kindererziehung erreicht. </p>
<p><strong>Ich will im Ausland ein neues Leben beginnen. Kann ich mir deshalb meine Rente als Einmalzahlung abfinden lassen? </strong><br />
Nein. Eine echte Rentenabfindung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Nur bei Wiederheirat wird für eine bis dahin gezahlte und dann wegfallende Witwen- oder Witwerrente eine Abfindung gezahlt.</p>
<p><em>Quelle: BZ Berlin</em></p>
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