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	<title>Verbraucherportal &#187; Frauenaltersrente</title>
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		<title>Rente: Tipps zur Kurzarbeit und Altersteilzeit</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 11:06:47 +0000</pubDate>
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Im Juni werde ich 60 und habe dann 45 Arbeitsjahre hinter mir. Kann ich dann schon ohne Abzüge die Frauenaltersrente bekommen? 
  Nein, Sie können die Frauenaltersrente ab 60 Jahren nur mit einem Abschlag von 18 Prozent beziehen. Die 45 Jahre fließen natürlich in die Berechnung ein, führen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rente: Tipps zu Kurzarbeit und Altersteilzeit.</p>
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<p><strong>Im Juni werde ich 60 und habe dann 45 Arbeitsjahre hinter mir. Kann ich dann schon ohne Abzüge die Frauenaltersrente bekommen? </strong><br />
  Nein, Sie können die Frauenaltersrente ab 60 Jahren nur mit einem Abschlag von 18 Prozent beziehen. Die 45 Jahre fließen natürlich in die Berechnung ein, führen aber nicht zur abschlagsfreien Rente. </p>
<p><strong>Unsere Firma hat Kurzarbeit angemeldet. Wie wirkt sich das auf meine Rente aus? </strong><br />
Kurzarbeit wirkt sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt aus, sondern auch geringfügig auf die Höhe der späteren Rente. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, ist rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge werden während dieser Zeit auf der Basis des reduzierten Verdienstes gezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes.<br />
  <strong>Um wie viel reduziert sich meine Rente durch die Kurzarbeit? </strong><br />
Ein Beispiel: Bei einem Verdienst von 2400 Euro brutto monatlich ohne Kurzarbeit und einem Verdienst während der Kurzarbeit von 1000 Euro im Monat erhöht ein Jahr Kurzarbeit den späteren Rentenanspruch um rund 21,90 Euro monatlich. Ein Jahr ohne Kurzarbeit ergibt einen Rentenanspruch von knapp 24,80 Euro monatlich. Die Differenz beträgt 3 Euro monatlich. Ohne die zusätzlichen Beiträge in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes ergäbe sich eine Renten von rund 10,30 Euro im Monat.
</p>
</p>
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<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Wo kann ich mich über Rente und Kurzarbeit informieren? </strong><br />
Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon 0800/1000 4800. Im Internet finden Sie es ausführlich unter Thema des Monats (www.deutsche-rentenversicherung.de ). </p>
<p><strong>Ich bin Jahrgang 1954 und könnte demnächst in Altersteilzeit gehen. Worauf muss ich achten? </strong><br />
Insbesondere darauf, dass zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der Altersrente keine zeitliche Lücke entsteht, in der Sie ohne Einkommen sind. </p>
<p><strong>Bekomme ich weniger Rente nur weil drei Kuren in Anspruch nehmen musste? </strong><br />
Nein, durch eine „Kur“, heute Reha, vermindert sich die spätere Rente nicht. </p>
<p><strong>Ich bin arbeitslos, beziehe aber keine Leistungen der Agentur für Arbeit. Muss ich mich dort weiter melden? </strong><br />
Das sollten Sie unbedingt tun, da Sie durch diese Zeiten die Ansprüche für die Rente wegen Erwerbsminderung bzw. für alle bis Ende 1951 geborenen Versicherten die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen können. </p>
<p><strong>Die Rente reicht nicht. Wie und wo beantrage ich Grundsicherung? </strong><br />
Wer kann mir bei Ausfüllen der Formulare helfen? Wenden Sie sich an das Grundsicherungsamt. Auch die auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung kann man Ihnen helfen. Die Entscheidung liegt aber immer bei den Grundsicherungsämtern. </p>
<p><strong>Ich habe nie gearbeitet, da ich sechs Kinder geboren haben. Bekomme ich trotzdem später Rente? </strong><br />
Ja. Für Kinder, die bis zum 31.12.1991 geboren wurden, werden für ein Jahr Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Für ab 1992 geborene Kinder sind es drei Jahre. Für die Regelaltersrente brauchen Sie insgesamt fünf Jahre. Die haben Sie durch die Pflichtbeiträge für die Kindererziehung erreicht. </p>
<p><strong>Ich will im Ausland ein neues Leben beginnen. Kann ich mir deshalb meine Rente als Einmalzahlung abfinden lassen? </strong><br />
Nein. Eine echte Rentenabfindung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Nur bei Wiederheirat wird für eine bis dahin gezahlte und dann wegfallende Witwen- oder Witwerrente eine Abfindung gezahlt.</p>
<p><em>Quelle: BZ Berlin</em></p>
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