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	<title>Verbraucherportal &#187; Förderung</title>
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	<description>Versicherungen und Finanzen</description>
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		<title>Förderung von Wohn-Riester</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 11:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
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&#160;
Mit dem Eigenheim für das Alter vorsorgen
In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie Teil der geförderten Altersvorsorge  werden, damit Bürgerinnen und Bürgern vielfältige individuelle  Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur Verfügung stehen. 
Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum „Gesetz zur  verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in [...]]]></description>
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<p><strong>Mit dem Eigenheim für das Alter vorsorgen</strong></p>
<p>In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie Teil der geförderten Altersvorsorge  werden, damit Bürgerinnen und Bürgern vielfältige individuelle  Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur Verfügung stehen. </p>
<p>Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum „Gesetz zur  verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die  geförderte Altersvorsorge“ (auch Eigenheimrentengesetz oder einfach  „Wohn-Riester“ genannt) für Sie zusammengestellt:</p>
<h3>Welche Regelungen zum „Wohn-Riester“ wurden eingeführt?</h3>
<p>Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes  Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie  genutzt werden. Außerdem können künftig auch Tilgungsleistungen  steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für  eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Die Regelungen zum  „Wohn-Riester“ betreffen folgende Teilbereiche:</p>
<ul>
<li>Erwerb oder Bau. Das geförderte  Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter  Wohnimmobilien eingesetzt werden.</li>
<li>Tilgung.  Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn  die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst  genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.</li>
<li>Genossenschaftsanteile.  Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum  Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert,  wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.</li>
<li>Entschuldung:  Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das  geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer  selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.</li>
</ul>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wer hat Anspruch auf Wohn-Riestern?</h3>
<p>Die Riester-Förderung und damit auch den  „Wohn-Riester“ können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen,  die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar  förderberechtigt sind. Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis  gehören beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung</li>
<li>Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte</li>
<li>Beamte und Empfänger von Amtsbezügen</li>
<li>Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit</li>
<li>Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten</li>
</ul>
<p>Das heißt, auch nur die Riester-Förderberechtigten  können unmittelbar von der Förderung profitieren. Eine Sonderregelung  besteht bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar  förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare  Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.</p>
<p>Darüber hinaus können jetzt auch Rentner wegen  voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer  Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund des Bezugs einer  entsprechenden Rente bzw. Versorgung unmittelbar förderberechtigt sein.  Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine entsprechende  Rente bzw. Versorgung aus einem bereits bisher begünstigten  gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem Bezug der Rente  bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand.</p>
<h3>Welche Vorteile bietet das „Wohn-Riestern“?</h3>
<p>Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand  anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne  verfolgen, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Die  Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum.</p>
<h3>Wie funktioniert Wohn-Riester?</h3>
<p>Wie bei den klassischen  Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst  genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie  Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden.  Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die Immobilie ersetzt.</p>
<p>Das in der Immobilie gebundene steuerlich  geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ –  dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden  jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere  nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten  Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom  Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt  der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro,  dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert  der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen  aus dem mietfreien Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme der  Förderung vorhergesehen wurde.</p>
<h3>Wird das Wohn-Riestern im Alter besteuert?</h3>
<p>Ja. Bei der so genannten nachgelagerten  Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich  zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen  längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine  Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen  steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich.  Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der Förderberechtigte  wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab,  ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Der  Steuerpflichtige hat allerdings jederzeit die Möglichkeit den Stand des  Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag  in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Bekommt er zum  Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese zur Minderung des  Wohnförderkontos verwenden, so dass er nur Steuern auf die vom ihm  tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz  eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.</p>
<h3>Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?</h3>
<p>Die so genannte Tilgungsförderung sieht vor, dass  Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie  andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können.  Voraussetzung ist allerdings, dass</p>
<ul>
<li>eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und</li>
<li>das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.</li>
</ul>
<p>Die Tilgungsleistungen für zertifizierte  Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie  Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge  werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung  eingesetzt.</p>
<p>Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die  sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen.  Hierbei handelt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger  kann somit – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen –  steuerlich begünstigt ansparen und dann auch die Tilgung gefördert  bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus welcher der  Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen  kann.</p>
<h3>Wer profitiert besonders von Wohn-Riester?</h3>
<p>Die steuerfinanzierte Förderung macht die  Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche  Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor  dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach  dem 31.12.2007 geborenen Kinder.</p>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Für welche Wohnimmobilien kann der Wohn-Riester eingesetzt werden?</h3>
<p>Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der  selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf  seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen  kann, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung</p>
<ul>
<li>einer Wohnung in einem eigenen Haus oder</li>
<li>einer eigene Eigentumswohnung oder</li>
<li>einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder</li>
<li>eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts</li>
</ul>
<p>zu verwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass  diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im  Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken  als Hauptwohnsitz genutzt wird.</p>
<p>Durch die Beschränkung auf den Hauptwohnsitz  sollen mögliche Mitnahmeeffekte vermieden werden. Angeschafft ist eine  Wohnung dann, wenn Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen  sind. Hergestellt ist eine Wohnung, wenn sie bezugsfertig ist, das  heißt, wenn die wesentlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind (Ver-  und Entsorgungsanschlüsse, Türen und Fenster, Heizung,  Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit).</p>
<h3>Kann ich die geförderte Immobilie weiterverkaufen?</h3>
<p>Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich  geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem  Riestervertrag angelegt werden. <abbr title="das heißt">D.h.</abbr> beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann muss auch nur  dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt  werden, damit die Förderung erhalten bleibt.</p>
<h3>Bei wem kann ich einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?</h3>
<p>Neben den bisherigen Anbietern von  Riester-Produkten, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können  künftig auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte  Anlageprodukte auf den Markt bringen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesfinanzministerium</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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