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Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet eine Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig die Beiträge erhoben werden. Es handelt sich um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag. Die Versicherungsbeiträge bleiben mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze konstant, auch wenn das tatsächliche Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Sämtliche über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehenden Einkünfte bleiben [...]