Sachversicherung
Neben der Lebensversicherung und der Krankenversicherung gibt es im deutschen Versicherungswesen die Sachversicherung, die wiederum in Schaden- und Unfallversicherung aufgeteilt wird.
Die Sachversicherung bezieht sich auf alle Bereiche, in denen es nicht um Leib und Leben, sondern um den Schaden an der Materie geht – und um die damit verbundenen Unfälle.
Demnach allles, was sich um das Haus und Grundstück dreht, wie zum Beispiel die Einbruchsdiebstahlversicherung, die Elektronikversicherung, die Gebäude-, Immobilien-, Inhalt-, Glas- und Hausratversicherung, die Maschinen- und Montageversicherung, die Bauwesen, Gewerbe- und Transportversicherung und die Reisegepäckversicherung. Zur Sachversicherung zählen auch die Feuer-, Sturm-, Hagelschaden- und die spezielle Erdbebenversicherung..
Vereinfacht ausgedrückt ersetzen Sachversicherungen im Schadensfall den Wert der betroffenen Sache.
Doch unter welchen Sachverhalten die Versicherung zahlt und wann nicht, das gilt es vor Abschluss einer Sachversicherung genau abzuwägen und am besten möglichst detailliert auf den eigenen Bedarf und den Wert des Eigentums abzustimmen. Denn widerfahren kann immer etwas.
Und nur, wer sich vorher genau informiert hat, was er sich ersetzen lassen muss und was nicht, wo sich welche Art von Sachversicherung lohnt und wo nicht, für den zahlt sich im Zweifels- und im Schadensfall die Sachversicherung aus. Zudem sollte die Versicherungspolice immer genau gelesen werden.
Hinweis: Da im deutschen Recht auch Tiere als „Sachen“ gelten, fällt unter den Begriff der Sachversicherung auch die Tierhalterhaftpflicht. Gerade Hunde können erheblichen finanziellen Schaden anrichten, wenn sie beispielsweise von der Leine losreisen, über die Strasse rennen und so einen Autounfall verursachen. Der vom Hund verursachte Schaden kann schnell in Millionenhöhe schießen. In diesem Fall sorgt die Versicherung unter anderem dafür, Ansprüche gegen den Versicherten abzuwenden, wenn sie nicht berechtigt sind. Je nach Art und Anzahl – ob bei Tieren oder anderen Sachen variiert dabei der Versicherungsbeitrag. Die Höhe der Deckungssumme wird vorher vereinbart.
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