Die Bundesregierung setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um und verbessert die Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherung. Einen Teil des Geldes holt sie sich allerdings an anderer Stelle zurück.




Ein Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen sieht vor, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 erheblich besser steuerlich abziehbar sein sollen als bisher. Das Finanzamt berücksichtigt dann die Kosten einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder einer vergleichbaren privaten Absicherung ohne Begrenzung durch einen Höchstbetrag.

Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkassenbeiträge in voller Höhe absetzen. Ausnahme: Besteht Anspruch auf Krankengeld, kürzt das Finanzamt den abziehbaren Betrag pauschal um vier Prozent.
Privat Versicherte dürfen ihren Beitrag in Höhe des Basistarifs absetzen, denn dieser entspricht im Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherung. Besonders stark profitieren privat Versicherte mit Kindern. Bisher wirkten sich die Beiträge für die Kinder aufgrund der Höchstbeträge in der Regel steuerlich nicht aus.

Beitragsanteile für Leistungen, die über die Grundversorgung hinauszugehen, darf der Fiskus nicht berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus.




Hier holt sich der Staat das Geld zurück

Um 9,3 Milliarden Euro sollen die Bürger entlastet werden, heißt es. Was viele dabei übersehen: Zum Teil holt sich der Staat das Geld an anderer Stelle zurück. Nicht mehr geltend gemacht werden können ab 2010 z.B. Beiträge für eine Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung.

Auch Lebensversicherungen werden wohl teilweise nicht mehr berücksichtigt – wobei sich allerdings nicht herausfinden lässt, welche Produkte im Einzelnen betroffen sind.

Quelle: Steuertipps.de