Beitragsbemessungsgrenze 2010
Posted on Oktober 28th, 2009 in Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet eine Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig die Beiträge erhoben werden. Es handelt sich um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag. Die Versicherungsbeiträge bleiben mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze konstant, auch wenn das tatsächliche Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Sämtliche über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehenden Einkünfte bleiben sozialversicherungsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro (3.750,00 / Monat)
- Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro (3.675,00 / Monat)
Private Krankenversicherung (PKV):
- Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro (4.162,50 / Monat)
- Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro (4.050,00 / Monat)
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