Private Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Umfang der tariflich vereinbarten Leistungen, einer eventuellen Selbstbeteiligung sowie dem Gesundheitszustand des Versicherten berechnet. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle und jeder Versicherte muss seinen eigenen Beitrag bezahlen.


Gesetzliche Krankenversicherung

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Die Höhe des Beitrags steht in Abhängigkeit des aktuellen Beitragssatzes der Krankenkassen und der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens. Beitragspflichtig ist das Einkommen höchstens bis zur jeweils geltenden  Beitragsbemessungsgrenze. Im Rahmen der Familienversicherung sind die Angehörigen eines gesetzlich Versicherten beitragsfrei mitversichert, sofern sie kein eigenes Einkommen haben.