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	<title>Verbraucherportal &#187; Riester</title>
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	<description>Versicherungen und Finanzen</description>
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		<title>Tipps zur Riester-Rente</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 14:10:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Produkte]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[// 

&#160;
Von Jahr zu Jahr wird die Riester-Rente populärer. Doch wenn es um die Details geht, sind viele Frage offen.
Welche verschiedenen Riester-Produkte werden angeboten?
Riester-Sparer haben die Qual der Wahl: Sie können sich zwischen zertifizierten Rentenversicherungen (klassische und fondsgebundene), Fonds- und Banksparplänen entscheiden. Welches Produkt für wen das richtige ist, hängt vom Alter (und damit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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</script>&nbsp;</p>
<p>Von Jahr zu Jahr wird die Riester-Rente populärer. Doch wenn es um die Details geht, sind viele Frage offen.</p>
<p><strong>Welche verschiedenen Riester-Produkte werden angeboten?</strong></p>
<p>Riester-Sparer haben die Qual der Wahl: Sie können sich zwischen zertifizierten Rentenversicherungen (klassische und fondsgebundene), Fonds- und Banksparplänen entscheiden. Welches Produkt für wen das richtige ist, hängt vom Alter (und damit der Laufzeit bis zum Rentenbeginn) und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Sicherheitsorientierte Vorsorgesparer liegen mit klassischen Rentenpolicen oder Banksparplänen mit garantierten Mindestrenditen richtig. Für risikofreudigere Anleger sind Fondspolicen und Fondssparpläne interessant. Damit sind die Renditechancen höher.</p>
<p><strong>Müssen Sparer mit Verlusten rechnen?</strong></p>
<p>Egal, für welche Variante von Riester-Produkten sich Vorsorgesparer entscheiden, immer gilt: Zumindest die eingezahlten Beiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind garantiert. Damit sind für den Anleger tatsächliche Verluste ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Kann der Anbieter gewechselt werden?</strong></p>
<p>Während der Ansparphase kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt und in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag (beim gleichen oder bei einem anderen Anbieter) übertragen werden. In der Regel müssen Sparer Kosten von rund 50 Euro kalkulieren.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Kann die Riester-Rente vererbt werden?
</p>
<p></strong></p>
<p>Riester-Verträge können vorsehen, dass bei Tod des Vertragsinhabers das angesparte Vorsorgevermögen an die Erben ausbezahlt wird. Grundsätzlich gilt das aber als „schädliche Verwendung“. Das heißt, die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) fordert die Zulagen und die Steuervorteile zurück. Erträge und Wertsteigerungen aus dem geförderten Kapital sind zu versteuern. Fließt jedoch das Geld auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten, ist das „unschädlich“. Dabei kann es sich um einen bereits bestehenden Vertrag handeln, oder der Vertrag kann eigens zu diesem Zweck neu abgeschlossen werden. Bei Rentenpolicen ist es auch möglich, mit Zusatzversicherungen Hinterbliebene abzusichern. Diese Witwen- oder Waisenrenten stellen keine „schädliche“ Verwendung dar. Sie sind allerdings beim Begünstigten voll steuerpflichtig.</p>
<p><strong>Welche Folgen hat es, wenn Rentner ihren Lebensabend im Ausland verbringen?</strong></p>
<p>Wer in der Rentenphase seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und hierzulande nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss seine Riester-Förderung zurückzahlen. Das kann in einer Summe oder ratierlich erfolgen. Bei der zweiten Variante wird der Rentenbetrag jeweils um 15 Prozent gekürzt – so lange, bis der volle Förderbetrag erreicht ist.</p>
<p><strong>Was gilt, wenn Sparer in der Ansparphase ins Ausland gehen?</strong></p>
<p>Bei einem Auslandsaufenthalt endet in der Regel auch die Förderberechtigung. Damit wäre eigentlich auch die Rückzahlung der bisherigen Subventionen fällig. Dies kann jedoch vermieden werden, indem beim Anbieter ein Stundungsantrag gestellt wird. Wer vor Auszahlungsbeginn wieder nach Deutschland zurückkehrt, erhält seine Riester-Rente ohne Abzüge. </p>
<p><strong>Gibt es Besonderheiten für Mütter und Väter in Elternzeit?</strong></p>
<p>Während der dreijährigen Elternzeit werden Eltern Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt. Damit sind sie pflichtversichert und förderberechtigt. Wichtig: Während der Elternzeit müssen Sparer Mindesteigenbeiträge (vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro) einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Das gilt auch für nicht berufstätige Hausfrauen, die vorher lediglich mittelbar förderberechtigt waren.</p>
<p><strong>Können auch Minijobber riestern?</strong></p>
<p>Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Damit besteht kein Anspruch auf die Riester-Förderung. Es könnte lediglich eine mittelbare Förderung über den Ehegatten in Betracht kommen. Minijobber haben allerdings auch die Möglichkeit, aus den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers vollwertige Pflichtbeiträge zu machen und sich so den direkten Förderanspruch zu sichern. Hierfür müssen sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aufstocken. Bei einem Monatslohn von 400 Euro werden 19,60 Euro fällig. Ob sich die Rentenaufstockung lohnt, ist für jeden Fall individuell zu berechnen.</p>
<p><em>Quelle: focus.de</em></p>
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		<item>
		<title>Riester-Rente verstößt teilweise gegen europäisches Recht</title>
		<link>http://www.vergleich100.de/riester/riester-rente-verstost-teilweise-gegen-europaisches-recht/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 13:23:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Sparer]]></category>

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		<description><![CDATA[Das urteilte der Europäische Gerichtshof und forderte  Änderungen. Vor allem die Regelungen für im Ausland lebende  Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen, müssen  überarbeitet werden. 
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&#160;
Es war eine Niederlage mit Ansage: Dass Deutschland mit seinen  strengen Bestimmungen zur Riester-Rente nicht durchkommen würde, lag  auf der Hand. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das urteilte der Europäische Gerichtshof und forderte  Änderungen. Vor allem die Regelungen für im Ausland lebende  Arbeitnehmer und für Rentner, die im Ausland leben wollen, müssen  überarbeitet werden. </strong></p>
<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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<p>Es war eine Niederlage mit Ansage: Dass Deutschland mit seinen  strengen Bestimmungen zur Riester-Rente nicht durchkommen würde, lag  auf der Hand. Zu sehr griffen die Regelungen in die freie Wohnsitzwahl  der Ruheständler ein. Und zu sehr benachteiligten sie Arbeitnehmer, die  zwar in Deutschland arbeiten, aber dort nicht wohnen.</p>
<p>Nun muss  Deutschland die Riester-Rente in einigen Punkten nachbessern &#8211; das ist  die Konsequenz des Urteils. Denn vereinfacht gesagt, hat es sich der  deutsche Gesetzgeber zu einfach gemacht.</p>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Bisher müssen Riester-Rentner in Deutschland leben</h3>
<p>Die  Riester-Rente wird erst bei der Auszahlung versteuert, also im Alter.  Damit der deutsche Fiskus am Ende aber an sein Geld kommt, hat er sich  einige Schikanen ausgedacht. So fordert der Gesetzgeber, dass die  Ruheständler bei Erhalt ihrer Rente in Deutschland leben müssen. Dann  nämlich ist es für die deutschen Steuerbehörden leichter, die Steuern  einzutreiben.</p>
<h3>Eindeutige Diskriminierung in den Augen der Richter</h3>
<p>Die  Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zerpflückten diese Auflage  regelrecht: Zum einen schreiben sie in ihrer Urteilsbegründung, dass  diese Fälle in Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Staaten  geregelt werden können. Zum anderen stelle die deutsche Praxis, im  Falle eines Wegzugs die Zulagen zurückzufordern, eine eindeutige  Diskriminierung dar.</p>
<p>Denn wer wisse, dass er seinen Lebensabend  im Ausland verbringt, der werde die Zulagen gar nicht erst anfordern.  Damit wird er durch die Faktenlage quasi dazu gezwungen, sich  schlechter als seinen Kollegen zu stellen, der auf jeden Fall in  Deutschland bleibt.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Stoppschild für Regelung der Grenzpendler</h3>
<p>Auch  mit der Schlechterstellung von Grenzpendlern durch den deutschen  Gesetzgeber beschäftigten sich die Richter in Luxemburg ausführlich:  Wer nämlich in Deutschland arbeitet, aber jenseits der Grenze wohnt,  dem bleibt die Riester-Rente bislang verwehrt. In den Genuss der  Zulagen kommt nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.  Nein, urteilte der EuGH, diese Koppelung ist unzulässig.</p>
<p>Auch wer  in Deutschland nur arbeite, müsse Riester-Sparen können. Schließlich  handle es sich um eine soziale Vergünstigung und nicht um eine  steuerliche. Die Verbindung mit dem Einkommenssteuerrecht sei in diesem  Punkt unzulässig.</p>
<h3>Für die Riester-Sparer ändert sich vorerst nichts</h3>
<p>Der  deutsche Gesetzgeber kommt an Änderungen bei den Bestimmungen zur  Riester-Rente nicht vorbei: Das Finanzministerium muss den Kreis der  Zulagenberechtigten geringfügig erweitern. Aber erst, wenn man das  Urteil gelesen habe, verlautete aus Berlin.</p>
<p>Berichte darüber, dem  deutschen Fiskus entgingen durch die Anpassungen rund eine halbe  Milliarde Euro, bezeichnete das Bundesfinanzministerium als  Spekulation. Tatsache ist: Für die bisherigen Riester-Sparer ändert  sich durch das Urteil aus Luxemburg erst einmal nichts.</p>
<p><em>Quelle: Tagesschau.de</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Kritik Verbraucherschützer: Riester-Produkte</title>
		<link>http://www.vergleich100.de/riester/kritik-verbraucherschutzer-riester-produkte/</link>
		<comments>http://www.vergleich100.de/riester/kritik-verbraucherschutzer-riester-produkte/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:22:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riestervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[// 


Die Verbraucherzentrale hat den Anbietern von Riester-Produkten ein  schlechtes Zeugnis ausgestellt. Staatliche Fördergelder landeten  vielfach nicht bei den Förderberechtigten, sondern als Provisionen bei  den Anbietern, kritisierte der Vorstand des Verbraucherzentrale  Bundesverbandes, Gerd Billen, in Berlin. Die Kosten für Riesterverträge  zehrten zumindest teilweise die Zulagen auf. Und wer das Recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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<p>Die Verbraucherzentrale hat den Anbietern von Riester-Produkten ein  schlechtes Zeugnis ausgestellt. Staatliche Fördergelder landeten  vielfach nicht bei den Förderberechtigten, sondern als Provisionen bei  den Anbietern, kritisierte der Vorstand des Verbraucherzentrale  Bundesverbandes, Gerd Billen, in Berlin. Die Kosten für Riesterverträge  zehrten zumindest teilweise die Zulagen auf. Und wer das Recht auf  Anbieterwechsel nutze, könne das eingezahlte Kapital nahezu vollständig  verlieren.</p>
<p>Zudem seien viele Riester-Produkte intransparent, sagte Billen unter  Berufung auf ein neues Gutachten &#8220;Alles Riester? Die Umsetzung der  Förderidee in der Praxis&#8221;. Demnach hielten nur knapp die Hälfte aller  Anbieter nutzbare Kosteninformationen bereit, fast 40 Prozent der  Angebote wiesen die Kosten nicht wie vorgeschrieben in Euro aus oder  machten nur teilweise Angaben. Ein Drittel der Angebote enthalte keine  Angaben zu den Kosten eines Vertragswechsels, fast ein Viertel keine  hinreichenden Angaben zu den Abschluss- und Verwaltungskosten, monierte  Billen.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Effektivität und Effizienz auf den Prüfstand</h3>
<p>Billen forderte mehr  Beratung, um Verbraucher vor Fehlentscheidungen zu bewahren. &#8220;Es wird  höchste Zeit, die Effektivität und Effizienz der Altersvorsorge auf den  Prüfstand zu stellen&#8221;, sagte Billen. Bundesarbeitsministerin Ursula von  der Leyen (CDU) müsse sich als &#8220;Generalinspekteurin für Altersvorsorge&#8221;  ein umfassendes Gesamtbild verschaffen, um die Alterssicherung  nachhaltig zu gestalten.</p>
<p>Rund acht Jahre nach Einführung der  Riester-Rente haben laut Verbraucherzentrale maximal die Hälfte der  Förderberechtigten einen Vertrag abgeschlossen (knapp 12,9 Millionen,  Stand September 2009). Davon erhalten den Angaben zufolge lediglich  rund 60 Prozent die maximale Zulage.</p>
<p><em>Quelle: Tagesschau.de</em></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Förderung von Wohn-Riester</title>
		<link>http://www.vergleich100.de/riester/forderung-von-wohn-riester/</link>
		<comments>http://www.vergleich100.de/riester/forderung-von-wohn-riester/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 11:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgekapital]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Wohn-Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnförderkonto]]></category>

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		<description><![CDATA[// 

&#160;
Mit dem Eigenheim für das Alter vorsorgen
In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie Teil der geförderten Altersvorsorge  werden, damit Bürgerinnen und Bürgern vielfältige individuelle  Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur Verfügung stehen. 
Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum „Gesetz zur  verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><script type="text/javascript">// <![CDATA[
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<p><strong>Mit dem Eigenheim für das Alter vorsorgen</strong></p>
<p>In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie Teil der geförderten Altersvorsorge  werden, damit Bürgerinnen und Bürgern vielfältige individuelle  Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur Verfügung stehen. </p>
<p>Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum „Gesetz zur  verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die  geförderte Altersvorsorge“ (auch Eigenheimrentengesetz oder einfach  „Wohn-Riester“ genannt) für Sie zusammengestellt:</p>
<h3>Welche Regelungen zum „Wohn-Riester“ wurden eingeführt?</h3>
<p>Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes  Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie  genutzt werden. Außerdem können künftig auch Tilgungsleistungen  steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für  eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Die Regelungen zum  „Wohn-Riester“ betreffen folgende Teilbereiche:</p>
<ul>
<li>Erwerb oder Bau. Das geförderte  Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter  Wohnimmobilien eingesetzt werden.</li>
<li>Tilgung.  Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn  die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst  genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.</li>
<li>Genossenschaftsanteile.  Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum  Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert,  wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.</li>
<li>Entschuldung:  Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das  geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer  selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.</li>
</ul>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wer hat Anspruch auf Wohn-Riestern?</h3>
<p>Die Riester-Förderung und damit auch den  „Wohn-Riester“ können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen,  die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar  förderberechtigt sind. Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis  gehören beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung</li>
<li>Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte</li>
<li>Beamte und Empfänger von Amtsbezügen</li>
<li>Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit</li>
<li>Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten</li>
</ul>
<p>Das heißt, auch nur die Riester-Förderberechtigten  können unmittelbar von der Förderung profitieren. Eine Sonderregelung  besteht bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar  förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare  Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.</p>
<p>Darüber hinaus können jetzt auch Rentner wegen  voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer  Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund des Bezugs einer  entsprechenden Rente bzw. Versorgung unmittelbar förderberechtigt sein.  Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine entsprechende  Rente bzw. Versorgung aus einem bereits bisher begünstigten  gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem Bezug der Rente  bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand.</p>
<h3>Welche Vorteile bietet das „Wohn-Riestern“?</h3>
<p>Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand  anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne  verfolgen, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Die  Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum.</p>
<h3>Wie funktioniert Wohn-Riester?</h3>
<p>Wie bei den klassischen  Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst  genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie  Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden.  Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die Immobilie ersetzt.</p>
<p>Das in der Immobilie gebundene steuerlich  geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ –  dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden  jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere  nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten  Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom  Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt  der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro,  dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert  der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen  aus dem mietfreien Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme der  Förderung vorhergesehen wurde.</p>
<h3>Wird das Wohn-Riestern im Alter besteuert?</h3>
<p>Ja. Bei der so genannten nachgelagerten  Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich  zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen  längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine  Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen  steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich.  Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der Förderberechtigte  wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab,  ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Der  Steuerpflichtige hat allerdings jederzeit die Möglichkeit den Stand des  Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag  in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Bekommt er zum  Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese zur Minderung des  Wohnförderkontos verwenden, so dass er nur Steuern auf die vom ihm  tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz  eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.</p>
<h3>Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?</h3>
<p>Die so genannte Tilgungsförderung sieht vor, dass  Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie  andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können.  Voraussetzung ist allerdings, dass</p>
<ul>
<li>eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und</li>
<li>das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.</li>
</ul>
<p>Die Tilgungsleistungen für zertifizierte  Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie  Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge  werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung  eingesetzt.</p>
<p>Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die  sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen.  Hierbei handelt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger  kann somit – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen –  steuerlich begünstigt ansparen und dann auch die Tilgung gefördert  bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus welcher der  Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen  kann.</p>
<h3>Wer profitiert besonders von Wohn-Riester?</h3>
<p>Die steuerfinanzierte Förderung macht die  Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche  Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor  dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach  dem 31.12.2007 geborenen Kinder.</p>
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Für welche Wohnimmobilien kann der Wohn-Riester eingesetzt werden?</h3>
<p>Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der  selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf  seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen  kann, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung</p>
<ul>
<li>einer Wohnung in einem eigenen Haus oder</li>
<li>einer eigene Eigentumswohnung oder</li>
<li>einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder</li>
<li>eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts</li>
</ul>
<p>zu verwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass  diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im  Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken  als Hauptwohnsitz genutzt wird.</p>
<p>Durch die Beschränkung auf den Hauptwohnsitz  sollen mögliche Mitnahmeeffekte vermieden werden. Angeschafft ist eine  Wohnung dann, wenn Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen  sind. Hergestellt ist eine Wohnung, wenn sie bezugsfertig ist, das  heißt, wenn die wesentlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind (Ver-  und Entsorgungsanschlüsse, Türen und Fenster, Heizung,  Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit).</p>
<h3>Kann ich die geförderte Immobilie weiterverkaufen?</h3>
<p>Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich  geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem  Riestervertrag angelegt werden. <abbr title="das heißt">D.h.</abbr> beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann muss auch nur  dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt  werden, damit die Förderung erhalten bleibt.</p>
<h3>Bei wem kann ich einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?</h3>
<p>Neben den bisherigen Anbietern von  Riester-Produkten, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können  künftig auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte  Anlageprodukte auf den Markt bringen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesfinanzministerium</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Chance: Riester-Fondssparpläne</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:45:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Banksparplan]]></category>
		<category><![CDATA[Fonds]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Fondsparplan]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>

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Wer sein Geld auf einem  Sparkonto liegen hat, schielt manchmal neidisch auf die Börse: Dort  sind die Gewinne oft bedeutend höher. Bei einer Riester-Rente mit  Fonds-Anteil kann man von steigenden Kursen profitieren und trotzdem  gut schlafen. Dank der Riester-Garantie kann das eingezahlte Geld nicht  verloren gehen. Mindestens die Beiträge [...]]]></description>
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<div id="absatz1">Wer sein Geld auf einem  Sparkonto liegen hat, schielt manchmal neidisch auf die Börse: Dort  sind die Gewinne oft bedeutend höher. Bei einer Riester-Rente mit  Fonds-Anteil kann man von steigenden Kursen profitieren und trotzdem  gut schlafen. Dank der Riester-Garantie kann das eingezahlte Geld nicht  verloren gehen. Mindestens die Beiträge plus die staatlichen Zuschüsse  müssen am Ende ausgezahlt werden.</div>
<p>
    Doch bei den Fonds-Angeboten gibt es mehr Schatten als Licht. Die Stiftung Warentest kann nur wenige davon empfehlen.</p>
<p>    Zunächst muss man unterscheiden zwischen Riester-Fondssparplänen und  Riester-Versicherungen mit Fondsbeteiligung. Von den Versicherungen rät  Finanztest ab. Die Kosten sind dort meist viel zu hoch. Einige  Versicherer, etwa die Aachener-Münchener oder der Deutsche Ring,  verlangen fast zwölf Prozent von jedem eingehenden Beitrag. Für  Finanztest &#8220;der reine Selbstbedienungsladen&#8221;. </p>
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</tr>
</tbody>
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<p>Die einzigen akzeptablen Angebote seien die von PBV und Cosmos  Direkt. Doch selbst die schneiden gegenüber Fondssparplänen schlecht  ab, die durchwegs günstiger sind.</p>
<p>    Und welche Sparpläne sind die besten? Wieder gilt es zu unterscheiden,  nämlich zwischen dynamischen und statischen Angeboten. Bei den  dynamischen werden, je nach Börsenlage, bis zu 100 Prozent der  Spareinlagen in Aktienfonds gesteckt. Geht es an der Börse abwärts,  wird das Geld in Sicherheit gebracht.</p>
<p>    Bei den statischen Angeboten legt man im Voraus fest, welcher Teil des  Geldes in Sicherungsfonds und welcher in Aktienfonds angelegt werden  soll. Dadurch sinken die Risiken, aber auch die Gewinnchancen.</p>
<p>    Finanztest empfiehlt deshalb die dynamische Variante. Mit ihr kann man  flexibel auf Kursschwankungen an der Börse reagieren und optimal  profitieren &#8211; was ja der Sinn eines Fonds-Riesters ist. Wer vor allem  Wert auf Sicherheit legt, sollte lieber gleich einen  Riester-Banksparplan abschließen und die Finger ganz von  Fonds-Angeboten lassen.</p>
<p>    Für alle, denen es besonders um Renditechancen geht und die deshalb auf  Aktien setzen wollen, empfiehlt Finanztest die Uni-Profirente von Union  Investment. Oder die Toprente Dynamik der DWS, bei der Fondsmanager  entscheiden, wann Geld in Aktienfonds fließt. Bei einfachen dynamischen  Fondssparplänen steuert ein Computer den Geldfluss &#8211; auf Grundlage der  Börsenkurse.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
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<p>Grundsätzlich gilt: Riestern mit Fonds lohnt sich nur für junge  Menschen, möglichst unter vierzig Jahren. Sie haben die besten Chancen  auf eine hohe Rendite, weil sie genug Zeit haben, Talfahrten der Börse  &#8220;auszusitzen&#8221;.</p>
<p>    Die Stiftung Warentest warnt Riester-Sparer vor &#8220;Verkäufer-tricks&#8221;:  Anbieter verkauften gerne Versicherungen, weil sie dafür höhere  Provisionen bekämen als für Fondssparpläne. Berater würden daher oft  die vermeintlichen Vorzüge der Versicherungen anpreisen, obwohl sie im  Vergleich zu Fondssparplänen kaum welche böten. Vorteil der  Versicherungen ist nur die Auswahl der Fonds, in denen Geld angelegt  wird. Wer darauf Wert legt, muss eine Versicherung wählen. Bei  Fondssparplänen entscheidet der Anbieter, in welche Fonds Geld fließt.</p>
<p>    Für Anleger, die fondsgebundene Riester-Versicherungen abgeschlossen  haben, ohne dies zu wollen oder zu wissen, gibt es einen Tipp. Sie  sollten ihren Vertrag beitragsfrei stellen, also nicht weiter  einzahlen, und einen zweiten Riester-Vertrag abschließen. Das Recht  dazu garantiert ein Gesetz.</p>
<p>    Auf keinen Fall sollte man den Riester-Fondsvertrag kündigen und sich  sein Geld auszahlen lassen. Denn die meisten Guthaben dürften aktuell  niedriger sein als die Summe der eingezahlten Beiträge. Grund: Die  hohen Anfangskosten der Verträge und die Einbrüche an den Börsen im  Zuge der Krise. Fazit der Finanztester: &#8220;Wer jetzt nicht weiterzahlt,  zwingt den Versicherer, das Minus bis zur Rente auszugleichen.&#8221;</p>
<p><em>Quelle: fr-online.de</em></p>
</div>
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