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	<title>Verbraucherportal &#187; Altersvorsorge</title>
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	<description>Versicherungen und Finanzen</description>
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		<title>Altersvorsorge und Inflation</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 23:18:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
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Beim Planen ihrer Altersvorsorge sollten Sparer auch an die Inflation denken. 1000 Euro Rente von heute sind bei 2 Prozent Kaufkraftverlust in 20 Jahren nur noch 673 Euro wert. Finanztest hat Renditen für Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung von 2 Prozent Inflation errechnet.
Berlin &#8211; Im vergangenen Jahrzehnt belief sich die Inflationsrate in Deutschland im Durchschnitt auf [...]]]></description>
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<p><strong>Beim Planen</strong> <strong>ihrer Altersvorsorge</strong> sollten Sparer auch an die Inflation denken. 1000 Euro Rente von heute sind bei 2 Prozent Kaufkraftverlust in 20 Jahren nur noch 673 Euro wert. Finanztest hat Renditen für Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung von 2 Prozent Inflation errechnet.</p>
<p>Berlin &#8211; Im vergangenen Jahrzehnt belief sich die Inflationsrate in Deutschland im Durchschnitt auf 2 Prozent jährlich. Das entspricht dem Stabilitätsziel der Europäischen Zentralbank (EZB), das seit 1999 gilt. 2008 sprang die Inflationsrate zeitweise über 3 Prozent. Zurzeit ist die Entwertung durch die Finanzkrise nahezu gestoppt. Kommen die Investitionen in Fahrt, dürfte sich das ändern. Die Energiepreise steigen schon wieder.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
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<td><strong><br />
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</strong></td>
</tr>
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</table>
<p>Bei 2 Prozent Inflation bleiben von 4 Prozent Ertrag real 2 Prozent übrig. Ein Zins von 2 Prozent oder weniger, wie beim Sparbuch üblich, verhindert bestenfalls einen Verlust. Um realistisch einzuschätzen, was das Sparen für später bringt, sollte jeder vom Zinssatz, den eine Geldanlage bringen könnte, die Inflationsrate abziehen. Das gilt auch für Kursgewinne an der Börse. Eine Investition in eine Immobilie ist ebenfalls nicht inflationssicher. Hier ist nur die Rechnung schwieriger: Wie viel hat mich das Haus oder die Wohnung bis zum Verkauf mit Zinsen und Instandhaltung gekostet? Wie viel Geld bringt mir der Verkauf? Was bleibt unter dem Strich als Ertrag pro Jahr übrig?</p>
<p>Finanztest hat die Renditen der wichtigsten typischen Altersvorsorgeangebote verglichen. Abgezogen haben die Finanzexperten jeweils 2 Prozent Inflation. Ergebnis: Für Arbeitnehmer mit Einkünften bis 45.000 Euro im Jahr zum Beispiel ist es sehr attraktiv, in eine Firmenrente zu investieren. Sie profitieren besonders stark davon, dass auf ihre Einzahlungen keine Sozialabgaben fällig sind. 2 Prozent Inflation dämpfen den Ertrag, aber es bleibt noch ein attraktives Plus übrig, selbst bei langen Laufzeiten. Auch privat Versicherte können mit einer Betriebsrente auf gute Erträge hoffen. </p>
<p>Nicht nur die Preise steigen, auch die Löhne, sofern Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer erfolgreich ausgehen. Davon profitieren Ruheständler mit einer gesetzlichen Rente. Denn die gesetzliche Rente wächst mit den Löhnen. Allerdings sind in die Rentenformel zwei Bremsen eingebaut. Die erste Bremse ist der &quot;Nachhaltigkeitsfaktor&quot;: Er dämpft den Rentenanstieg, wenn sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern in Richtung Rentner verschiebt.</p>
<p>Im umgekehrten Fall steigen die Renten stärker als die Löhne, wie 2009: Die Zahl der Beitragszahler wuchs im Konjunkturaufschwung vor der Krise. Die Bruttolöhne erhöhten sich von 2007 auf 2008 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent, in den neuen um 3,1 Prozent, der Nachhaltigkeitsfaktor legte noch 0,3 Prozentpunkte drauf. Im Ergebnis stieg die Rente am 1. Juli 2009 um 2,41 beziehungsweise 3,38 Prozent.</p>
<p>Das Plus jenseits der Inflation tat den Rentnern gut nach dem Kaufkraftverlust, den sie in den Jahren zuvor ertragen mussten. Normalerweise wäre der Rentenanstieg 2009 durch die zweite Bremse, den &quot;Riester-Faktor&quot;, um rund 0,65 Prozent niedriger ausgefallen. Dieser Faktor zieht von der Bruttolohnerhöhung der Berufstätigen ihren theoretischen Aufwand für die private Riester-Rente ab. Doch kurz vor der Bundestagswahl 2009 sollten die Rentner einen ordentlichen Zuschlag erhalten. Schon 2008 hatte man auf den Abzug verzichtet.
</p>
<p>Die ausgebliebenen Riester-Senker sollen ab 2012 nachgeholt werden, vielleicht früher. Da die Bruttolöhne in Deutschland derzeit eher sinken, steht der nächste Rentenanstieg in den Sternen. Ruheständler, die allein von der gesetzlichen Rente leben, werden ärmer, wenn diese unverändert bleibt.</p>
<p>Jüngere Leute sollten versuchen, den realen Wert ihrer späteren Alterseinkünfte richtig einzuschätzen. Die jährliche Information über den Stand ihrer gesetzlichen Rente sagt nicht die ganze Wahrheit. Zum einen sind politische Eingriffe nicht vorhersehbar. Zum anderen zeichnet die Rentenversicherung ein rosiges Bild, wenn sie 1 und 2 Prozent Rentensteigerung pro Jahr vorrechnet. Optimistisch ist auch die angegebene Inflationsrate von 1,5 Prozent pro Jahr. Die tatsächliche Rate war im Schnitt der vergangenen Jahre höher. Von Schlechterem auszugehen, ist sicherer.</p>
<p><em>Quelle: manager-magazin.de</em></p>
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		<title>Kritik Verbraucherschützer: Riester-Produkte</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:22:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Riestervertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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Die Verbraucherzentrale hat den Anbietern von Riester-Produkten ein  schlechtes Zeugnis ausgestellt. Staatliche Fördergelder landeten  vielfach nicht bei den Förderberechtigten, sondern als Provisionen bei  den Anbietern, kritisierte der Vorstand des Verbraucherzentrale  Bundesverbandes, Gerd Billen, in Berlin. Die Kosten für Riesterverträge  zehrten zumindest teilweise die Zulagen auf. Und wer das Recht [...]]]></description>
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<p>Die Verbraucherzentrale hat den Anbietern von Riester-Produkten ein  schlechtes Zeugnis ausgestellt. Staatliche Fördergelder landeten  vielfach nicht bei den Förderberechtigten, sondern als Provisionen bei  den Anbietern, kritisierte der Vorstand des Verbraucherzentrale  Bundesverbandes, Gerd Billen, in Berlin. Die Kosten für Riesterverträge  zehrten zumindest teilweise die Zulagen auf. Und wer das Recht auf  Anbieterwechsel nutze, könne das eingezahlte Kapital nahezu vollständig  verlieren.</p>
<p>Zudem seien viele Riester-Produkte intransparent, sagte Billen unter  Berufung auf ein neues Gutachten &#8220;Alles Riester? Die Umsetzung der  Förderidee in der Praxis&#8221;. Demnach hielten nur knapp die Hälfte aller  Anbieter nutzbare Kosteninformationen bereit, fast 40 Prozent der  Angebote wiesen die Kosten nicht wie vorgeschrieben in Euro aus oder  machten nur teilweise Angaben. Ein Drittel der Angebote enthalte keine  Angaben zu den Kosten eines Vertragswechsels, fast ein Viertel keine  hinreichenden Angaben zu den Abschluss- und Verwaltungskosten, monierte  Billen.</p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h3>Effektivität und Effizienz auf den Prüfstand</h3>
<p>Billen forderte mehr  Beratung, um Verbraucher vor Fehlentscheidungen zu bewahren. &#8220;Es wird  höchste Zeit, die Effektivität und Effizienz der Altersvorsorge auf den  Prüfstand zu stellen&#8221;, sagte Billen. Bundesarbeitsministerin Ursula von  der Leyen (CDU) müsse sich als &#8220;Generalinspekteurin für Altersvorsorge&#8221;  ein umfassendes Gesamtbild verschaffen, um die Alterssicherung  nachhaltig zu gestalten.</p>
<p>Rund acht Jahre nach Einführung der  Riester-Rente haben laut Verbraucherzentrale maximal die Hälfte der  Förderberechtigten einen Vertrag abgeschlossen (knapp 12,9 Millionen,  Stand September 2009). Davon erhalten den Angaben zufolge lediglich  rund 60 Prozent die maximale Zulage.</p>
<p><em>Quelle: Tagesschau.de</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Förderung von Wohn-Riester</title>
		<link>http://www.vergleich100.de/riester/forderung-von-wohn-riester/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 11:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorgekapital]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Wohn-Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnförderkonto]]></category>

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&#160;
Mit dem Eigenheim für das Alter vorsorgen
In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie Teil der geförderten Altersvorsorge  werden, damit Bürgerinnen und Bürgern vielfältige individuelle  Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur Verfügung stehen. 
Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum „Gesetz zur  verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in [...]]]></description>
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<p><strong>Mit dem Eigenheim für das Alter vorsorgen</strong></p>
<p>In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie Teil der geförderten Altersvorsorge  werden, damit Bürgerinnen und Bürgern vielfältige individuelle  Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur Verfügung stehen. </p>
<p>Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum „Gesetz zur  verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die  geförderte Altersvorsorge“ (auch Eigenheimrentengesetz oder einfach  „Wohn-Riester“ genannt) für Sie zusammengestellt:</p>
<h3>Welche Regelungen zum „Wohn-Riester“ wurden eingeführt?</h3>
<p>Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes  Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie  genutzt werden. Außerdem können künftig auch Tilgungsleistungen  steuerlich gefördert werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für  eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Die Regelungen zum  „Wohn-Riester“ betreffen folgende Teilbereiche:</p>
<ul>
<li>Erwerb oder Bau. Das geförderte  Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter  Wohnimmobilien eingesetzt werden.</li>
<li>Tilgung.  Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn  die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst  genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.</li>
<li>Genossenschaftsanteile.  Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum  Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert,  wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.</li>
<li>Entschuldung:  Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulageberechtigte das  geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer  selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.</li>
</ul>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wer hat Anspruch auf Wohn-Riestern?</h3>
<p>Die Riester-Förderung und damit auch den  „Wohn-Riester“ können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen,  die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar  förderberechtigt sind. Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis  gehören beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung</li>
<li>Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte</li>
<li>Beamte und Empfänger von Amtsbezügen</li>
<li>Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit</li>
<li>Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten</li>
</ul>
<p>Das heißt, auch nur die Riester-Förderberechtigten  können unmittelbar von der Förderung profitieren. Eine Sonderregelung  besteht bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar  förderberechtigt, besteht für den anderen Ehegatten eine mittelbare  Förderberechtigung, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.</p>
<p>Darüber hinaus können jetzt auch Rentner wegen  voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer  Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund des Bezugs einer  entsprechenden Rente bzw. Versorgung unmittelbar förderberechtigt sein.  Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine entsprechende  Rente bzw. Versorgung aus einem bereits bisher begünstigten  gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem Bezug der Rente  bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand.</p>
<h3>Welche Vorteile bietet das „Wohn-Riestern“?</h3>
<p>Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand  anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne  verfolgen, um an die staatliche Förderung zu gelangen. Die  Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren Gestaltungsspielraum.</p>
<h3>Wie funktioniert Wohn-Riester?</h3>
<p>Wie bei den klassischen  Altersvorsorgesparprodukten werden Mittel, die zur Bildung von selbst  genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, so gefördert wie  Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden.  Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die Immobilie ersetzt.</p>
<p>Das in der Immobilie gebundene steuerlich  geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ –  dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden  jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere  nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf den konkreten  Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt, sondern nur auf die vom  Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das heißt: Beträgt  der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro,  dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert  der Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen  aus dem mietfreien Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme der  Förderung vorhergesehen wurde.</p>
<h3>Wird das Wohn-Riestern im Alter besteuert?</h3>
<p>Ja. Bei der so genannten nachgelagerten  Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich  zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen  längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine  Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen  steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich.  Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der Förderberechtigte  wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab,  ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Der  Steuerpflichtige hat allerdings jederzeit die Möglichkeit den Stand des  Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag  in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Bekommt er zum  Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese zur Minderung des  Wohnförderkontos verwenden, so dass er nur Steuern auf die vom ihm  tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz  eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.</p>
<h3>Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?</h3>
<p>Die so genannte Tilgungsförderung sieht vor, dass  Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie  andere Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können.  Voraussetzung ist allerdings, dass</p>
<ul>
<li>eine Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und</li>
<li>das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.</li>
</ul>
<p>Die Tilgungsleistungen für zertifizierte  Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie  Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge  werden in diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung  eingesetzt.</p>
<p>Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die  sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen.  Hierbei handelt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger  kann somit – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen –  steuerlich begünstigt ansparen und dann auch die Tilgung gefördert  bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus welcher der  Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen  kann.</p>
<h3>Wer profitiert besonders von Wohn-Riester?</h3>
<p>Die steuerfinanzierte Förderung macht die  Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche  Familien und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor  dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach  dem 31.12.2007 geborenen Kinder.</p>
<h3>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Für welche Wohnimmobilien kann der Wohn-Riester eingesetzt werden?</h3>
<p>Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der  selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf  seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen  kann, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung</p>
<ul>
<li>einer Wohnung in einem eigenen Haus oder</li>
<li>einer eigene Eigentumswohnung oder</li>
<li>einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder</li>
<li>eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts</li>
</ul>
<p>zu verwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass  diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im  Inland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken  als Hauptwohnsitz genutzt wird.</p>
<p>Durch die Beschränkung auf den Hauptwohnsitz  sollen mögliche Mitnahmeeffekte vermieden werden. Angeschafft ist eine  Wohnung dann, wenn Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen  sind. Hergestellt ist eine Wohnung, wenn sie bezugsfertig ist, das  heißt, wenn die wesentlichen Maßnahmen durchgeführt worden sind (Ver-  und Entsorgungsanschlüsse, Türen und Fenster, Heizung,  Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit).</p>
<h3>Kann ich die geförderte Immobilie weiterverkaufen?</h3>
<p>Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich  geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem  Riestervertrag angelegt werden. <abbr title="das heißt">D.h.</abbr> beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 Euro, dann muss auch nur  dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt  werden, damit die Förderung erhalten bleibt.</p>
<h3>Bei wem kann ich einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?</h3>
<p>Neben den bisherigen Anbietern von  Riester-Produkten, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können  künftig auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte  Anlageprodukte auf den Markt bringen.</p>
<p><em>Quelle: Bundesfinanzministerium</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Chance: Riester-Fondssparpläne</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:45:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester]]></category>
		<category><![CDATA[Banksparplan]]></category>
		<category><![CDATA[Fonds]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Fondsparplan]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>

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Wer sein Geld auf einem  Sparkonto liegen hat, schielt manchmal neidisch auf die Börse: Dort  sind die Gewinne oft bedeutend höher. Bei einer Riester-Rente mit  Fonds-Anteil kann man von steigenden Kursen profitieren und trotzdem  gut schlafen. Dank der Riester-Garantie kann das eingezahlte Geld nicht  verloren gehen. Mindestens die Beiträge [...]]]></description>
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</div>
<div>
<div id="absatz1">Wer sein Geld auf einem  Sparkonto liegen hat, schielt manchmal neidisch auf die Börse: Dort  sind die Gewinne oft bedeutend höher. Bei einer Riester-Rente mit  Fonds-Anteil kann man von steigenden Kursen profitieren und trotzdem  gut schlafen. Dank der Riester-Garantie kann das eingezahlte Geld nicht  verloren gehen. Mindestens die Beiträge plus die staatlichen Zuschüsse  müssen am Ende ausgezahlt werden.</div>
<p>
    Doch bei den Fonds-Angeboten gibt es mehr Schatten als Licht. Die Stiftung Warentest kann nur wenige davon empfehlen.</p>
<p>    Zunächst muss man unterscheiden zwischen Riester-Fondssparplänen und  Riester-Versicherungen mit Fondsbeteiligung. Von den Versicherungen rät  Finanztest ab. Die Kosten sind dort meist viel zu hoch. Einige  Versicherer, etwa die Aachener-Münchener oder der Deutsche Ring,  verlangen fast zwölf Prozent von jedem eingehenden Beitrag. Für  Finanztest &#8220;der reine Selbstbedienungsladen&#8221;. </p>
<table border="0" width="200" align="right">
<tbody>
<tr>
<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
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<p>Die einzigen akzeptablen Angebote seien die von PBV und Cosmos  Direkt. Doch selbst die schneiden gegenüber Fondssparplänen schlecht  ab, die durchwegs günstiger sind.</p>
<p>    Und welche Sparpläne sind die besten? Wieder gilt es zu unterscheiden,  nämlich zwischen dynamischen und statischen Angeboten. Bei den  dynamischen werden, je nach Börsenlage, bis zu 100 Prozent der  Spareinlagen in Aktienfonds gesteckt. Geht es an der Börse abwärts,  wird das Geld in Sicherheit gebracht.</p>
<p>    Bei den statischen Angeboten legt man im Voraus fest, welcher Teil des  Geldes in Sicherungsfonds und welcher in Aktienfonds angelegt werden  soll. Dadurch sinken die Risiken, aber auch die Gewinnchancen.</p>
<p>    Finanztest empfiehlt deshalb die dynamische Variante. Mit ihr kann man  flexibel auf Kursschwankungen an der Börse reagieren und optimal  profitieren &#8211; was ja der Sinn eines Fonds-Riesters ist. Wer vor allem  Wert auf Sicherheit legt, sollte lieber gleich einen  Riester-Banksparplan abschließen und die Finger ganz von  Fonds-Angeboten lassen.</p>
<p>    Für alle, denen es besonders um Renditechancen geht und die deshalb auf  Aktien setzen wollen, empfiehlt Finanztest die Uni-Profirente von Union  Investment. Oder die Toprente Dynamik der DWS, bei der Fondsmanager  entscheiden, wann Geld in Aktienfonds fließt. Bei einfachen dynamischen  Fondssparplänen steuert ein Computer den Geldfluss &#8211; auf Grundlage der  Börsenkurse.</p>
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<td><strong><br />
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        </strong></td>
</tr>
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<p>Grundsätzlich gilt: Riestern mit Fonds lohnt sich nur für junge  Menschen, möglichst unter vierzig Jahren. Sie haben die besten Chancen  auf eine hohe Rendite, weil sie genug Zeit haben, Talfahrten der Börse  &#8220;auszusitzen&#8221;.</p>
<p>    Die Stiftung Warentest warnt Riester-Sparer vor &#8220;Verkäufer-tricks&#8221;:  Anbieter verkauften gerne Versicherungen, weil sie dafür höhere  Provisionen bekämen als für Fondssparpläne. Berater würden daher oft  die vermeintlichen Vorzüge der Versicherungen anpreisen, obwohl sie im  Vergleich zu Fondssparplänen kaum welche böten. Vorteil der  Versicherungen ist nur die Auswahl der Fonds, in denen Geld angelegt  wird. Wer darauf Wert legt, muss eine Versicherung wählen. Bei  Fondssparplänen entscheidet der Anbieter, in welche Fonds Geld fließt.</p>
<p>    Für Anleger, die fondsgebundene Riester-Versicherungen abgeschlossen  haben, ohne dies zu wollen oder zu wissen, gibt es einen Tipp. Sie  sollten ihren Vertrag beitragsfrei stellen, also nicht weiter  einzahlen, und einen zweiten Riester-Vertrag abschließen. Das Recht  dazu garantiert ein Gesetz.</p>
<p>    Auf keinen Fall sollte man den Riester-Fondsvertrag kündigen und sich  sein Geld auszahlen lassen. Denn die meisten Guthaben dürften aktuell  niedriger sein als die Summe der eingezahlten Beiträge. Grund: Die  hohen Anfangskosten der Verträge und die Einbrüche an den Börsen im  Zuge der Krise. Fazit der Finanztester: &#8220;Wer jetzt nicht weiterzahlt,  zwingt den Versicherer, das Minus bis zur Rente auszugleichen.&#8221;</p>
<p><em>Quelle: fr-online.de</em></p>
</div>
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		<title>Rentenanspruch nach einer Scheidung</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 19:51:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Geschiedene]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenanspruch]]></category>
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&#160;
Wer sich scheiden lässt, teilt nicht nur das Sorgerecht und das  Vermögen untereinander auf. Auch die Rentenansprüche, die während einer  Ehe gesammelt wurden, stehen je zur Hälfte den beiden Partnern zu.  Dieses Prinzip gilt, seit vor 32 Jahren der Versorgungsausgleich im  Familienrecht eingeführt wurde. In der Praxis aber hat der [...]]]></description>
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<p>Wer sich scheiden lässt, teilt nicht nur das Sorgerecht und das  Vermögen untereinander auf. Auch die Rentenansprüche, die während einer  Ehe gesammelt wurden, stehen je zur Hälfte den beiden Partnern zu.  Dieses Prinzip gilt, seit vor 32 Jahren der Versorgungsausgleich im  Familienrecht eingeführt wurde. In der Praxis aber hat der eine Partner  oft weniger aus der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge seines  Ehegatten erhalten, als ihm zustand.</p>
<p>Aus zwei Gründen: In der  Regel wurden die Ansprüche erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts  ausgeglichen &#8211; wer also schon vor langer Zeit geschieden wurde, konnte  dann erst viele Jahre später Forderungen an seinen Partner richten. Die  zumeist anspruchsberechtigten Frauen vergaßen das häufig oder hatten  kein Interesse, in der eigenen Vergangenheit zu rühren. Der zweite  Grund waren komplizierte Umrechnungsmodelle, mit denen die Ansprüche  aus einer kapitalgedeckten Vorsorge in Entgeltpunkte der gesetzlichen  Rentenversicherung umgewandelt werden mussten.</p>
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<td><strong><br />
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        </strong></td>
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<p><strong>Geschiedene teilen sich Rentenansprüche sofort</strong></div>
<p>Seit  Anfang September ist das anders. Die Ansprüche werden seither  grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Scheidung geteilt &#8211; und das  innerhalb des bestehenden Systems. Das bedeutet, dass Arbeitgeber,  Pensionskassen oder private Versicherungsunternehmen, bei denen eine  betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wurde, zukünftig die Verträge  aufteilen müssen. Das gleiche gilt für Riester- oder Rürup-Renten sowie  für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. &#8220;Vorher hatte der  anspruchsberechtigte Ehepartner häufig einen zusätzlichen Aufwand. Nun  sind die Versicherer stärker gefordert&#8221;, sagt Michael Hessling,  Vorstand der Allianz Leben. &#8220;Das können wir aber gut verkraften.&#8221; Die  neue Regelung bedeutet einen Mehraufwand für die Unternehmen. Künftig  müssen sie zwei separate Verträge berechnen und verwalten.</p>
<p>In der  betrieblichen Altersvorsorge sieht das Gesetz bestimmte Grenzen vor, um  den Aufwand für die Versorgungsträger zu begrenzen. Wenn die Ansprüche  unterhalb von 64 800 Euro liegen, können Arbeitgeber darauf bestehen,  dass sie extern geteilt werden, das heißt, dass sich der Ehegatte, der  nicht in der betrieblichen Altersvorsorge bleibt, ein anderes  Vorsorgeprodukt suchen muss. Bei höheren Ansprüchen dagegen kann es  sein, dass der Arbeitgeber des ehemaligen Partners die Altersvorsorge  übernimmt, sofern die geschiedene Person nicht freiwillig eine andere  Lösung wählt. Für Versicherungsunternehmen liegt die Grenze bei 6048  Euro.</p>
<div>
<div id="LinkListeContent">Wenn der Ehepartner sich nicht dafür entscheiden kann, auf welche  neue Police er seinen Einmalbeitrag aus dem Versorgungsausgleich  übertragen will, landet er automatisch in einer neuen Auffanglösung der  Versicherungswirtschaft. Diese Versorgungsausgleichkasse wurde  vergangene Woche von 38 Lebensversicherern gegründet. Die Allianz Leben  verwaltet als Konsortialführer künftig die Verträge, die mit einer  gewichteten Rendite aller Gesellschaften verzinst werden, die an der  Kasse beteiligt sind. In rund der Hälfte der 190 000 jährlichen  Ehescheidungen dürften Verträge einer betrieblichen Altersvorsorge  vorliegen, überschlägt Michael Hessling von der Allianz Leben. &#8220;Wir  rechnen eher mit mehreren tausend Risiken jährlich, als mit mehreren  zehntausend, die auf die Kasse übertragen werden&#8221;, sagt er.</div>
<table border="0" width="200" align="right">
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        </strong></td>
</tr>
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</table>
<p><strong>Versicherte haben den üblichen Schutz vor Insolvenz.</strong></p>
</div>
<p>Die  Gründung der Versorgungsausgleichskasse war von dem Gesetz vorgesehen,  das die Versicherungswirtschaft begleitet hat. Wären die Ansprüche auf  die gesetzliche Rentenversicherung übertragen worden, hätte das einen  entscheidenden Nachteil gehabt, argumentiert Hessling: &#8220;Durch die Kasse  wird sichergestellt, dass die Kapitaldeckung erhalten bleibt.&#8221; Zudem  erfahren Versicherte den üblichen Schutz vor Insolvenz. Im Falle einer  Zahlungsunfähigkeit der Kasse wären die Verträge durch den  brancheneigenen Schutzschirm Protektor abgesichert. Bislang hat die  Kasse noch keine eigenen Mitarbeiter. Kosten entstehen erst dann, wenn  Verträge auf ihren Bestand übertragen werden. Ansonsten erhofft sich  Hessling eine schlanke Abwicklung, da kein eigener Vertrieb notwendig  ist und keine Abschlusskosten für Verträge anfallen.</p>
<p>Keinen  Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehepartnern wird es geben, wenn  ihre Ansprüche kaum voneinander abweichen oder wenn sie darauf  freiwillig verzichten. Zudem können die Familiengerichte ihn ablehnen,  wenn der Rentenanspruch eine bestimmte Bagatellgrenze nicht übersteigt.  Hielt die Ehe nur für drei Jahre oder kürzer, findet der Ausgleich nur  statt, wenn einer der Partner ihn beantragt. Auch wenn die  Versicherungsunternehmen durch die neuen Regelungen vor neue Aufgaben  gestellt werden, sieht Allianz-Manager Hessling eine klare Aufwertung  der zweiten und dritten Säule der Altersversorgung: &#8220;Die Begründung  eigenständiger Ansprüche in der privaten und betrieblichen  Altersvorsorge zeigt, dass sich diese gegenüber der gesetzlichen  Rentenversicherung emanzipiert haben, und unterstreicht den Willen des  Gesetzgebers, diesen Bereich weiter wachsen zu lassen.&#8221;</p>
<p><em>Quelle: Faz.net</em></p>
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		<item>
		<title>Verrentung von Immobilien</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 12:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Bausparkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenhypothek]]></category>
		<category><![CDATA[Verrentung]]></category>

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Manche Ideen klingen so einfach und so bestechend, dass man sich  fragt, warum niemand früher darauf gekommen ist. Oder warum sie sich  nicht schon längst durchgesetzt haben, wenn sie doch so gut sind.  Solche Ideen gibt es selbst bei der Geldanlage &#8211; eine davon ist zum  Beispiel die, sein Haus [...]]]></description>
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<p>Manche Ideen klingen so einfach und so bestechend, dass man sich  fragt, warum niemand früher darauf gekommen ist. Oder warum sie sich  nicht schon längst durchgesetzt haben, wenn sie doch so gut sind.  Solche Ideen gibt es selbst bei der Geldanlage &#8211; eine davon ist zum  Beispiel die, sein Haus im Alter zu verrenten und so das vermeintlich  eingemauerte Kapital zu Geld zu machen.</p>
<p>Die Verrentung von  Immobilien ist eine Idee, von der eigentlich alle Seiten profitieren,  sagen Finanzexperten: Zum einen die Hausbesitzer, weil sie sich ein  lebenslanges Wohnrecht zusichern lassen und bis an ihr Lebensende eine  monatliche Rente kassieren. Sie treten ihren Besitz unmerklich, aber  doch Stück für Stück ab. Zum anderen profitieren die Hauskäufer, weil  sie zwar nicht sofort nach Belieben über das Haus verfügen können, aber  dafür auch keine hohen Kredite aufnehmen müssen und keine Kreditzinsen  an Banken zahlen, sondern nur die monatlichen Raten.<strong></strong></p>
<p><strong><br />
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      </strong></td>
</tr>
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</table>
<p>Wird der Käufer ein Gewinner sein?</strong></p>
<p>Wo also ist der Haken? Oder warum sonst hat  sich diese Idee hierzulande nie wirklich durchgesetzt, obwohl sie in  den Vereinigten Staaten schon seit Jahrzehnten gängige Praxis ist,  genau wie in Großbritannien &#8211; und man sie da auch flächendeckend nutzt?</p>
<p>Es  liegt vor allem daran, dass die Immobilien-Verrentung so etwas wie eine  Wette ist, bei der niemand sagen kann, wer sie am Ende gewinnt. Der  Hausbesitzer hat dabei noch die besten Karten, denn der lässt sich ja  das lebenslange Wohnrecht samt Rente zusichern. Aber ob der Käufer am  Ende wirklich ein Gewinner ist? Es kann ihm so gehen wie dem hessischen  Familienvater, der mit einer alten Dame vereinbarte, ihr eine  monatliche Leibrente bis an ihr Lebensende zu zahlen, wenn er dafür  nach ihrem Ableben ihr Haus für sich und seine drei Kinder bekäme. Drei  Monate später starb sie bereits.</p>
<p>Aber es kann ihm auch gehen wie dem französischen Notar  André-Francois Raffray, damals 47 Jahre alt. Der schloss einen  ähnlichen Vertrag mit einer 90-jährigen Dame. Und bereute ihn  vermutlich irgendwann. Er selbst starb 30 Jahre später, mit 77. Da  lebte die Wohnungsbesitzerin noch immer. Sie wurde 127 Jahre alt und  ging als ältester jemals lebender Mensch in die Geschichte ein.</p>
<p><strong>Risikobedenken</strong></p>
<p>Wie  es ausgeht, weiß vorher keiner. Genau das ist auch der Grund, weswegen  es hierzulande kaum Anbieter gibt, die solche Modelle auf den Markt  bringen. Oder warum die, die es tun, sie alsbald wieder kassieren. Die  Allianz Dresdner Bauspar AG hatte sich im Jahr 2000 an dem Modell  versucht, es aber später wieder aufgegeben. Die Bausparkasse LBS sagt  seit jeher, dass es dafür keinen Markt gebe. Und die Versicherung  Hannoversche Leben wird zwar gern als Vorreiter angeführt, stellt aber  klar, sie biete gar keine Immobilienverrentung an, „weil das  Langlebigkeitsrisiko nur schwer zu kalkulieren ist“, sondern eine  „Rentenhypothek“.</p>
<p>Die aber funktioniert ganz anders: Dabei nehmen  Hausbesitzer im Alter eine Hypothek auf &#8211; aber nicht für die Rente,  sondern weil sie größere Renovierungen oder Reparaturen vornehmen  müssen. Dafür beleihen sie ihr Haus. Sie bekommen den Kredit zu einem  Zinssatz, der zwar mit knapp fünf Prozent durchaus marktüblich ist, zu  dem ihnen aber vermutlich andere Banken keinen Kredit mehr gegeben  hätten, weil mit steigendem Alter der Kreditnehmer das Ausfallrisiko  für die Bank steigt. Viele Institute erheben darum einen satten  Zinsaufschlag, der den Kredit teuer macht. Solche „Rentenhypotheken“  oder „Rückwärtsdarlehen“, gibt es auch in Deutschland öfter.</p>
<p><strong>Hohe Sicherheitspuffer drücken Rente</strong></p>
<p>Die  richtige Immobilienrente dagegen bieten nur wenige, etwa die  Investitionsbank mit der „Förder-Immorente“, die Münchener  Immobilienberatungsfirma GIV oder die Stiftung Liebenau mit der  „Zustifterrente“. Andere Banken und Versicherer wagen sich nicht an die  Immobilienrente, weil sie kaum zu kalkulieren ist: Wie hoch wird der  Wert des Hauses wohl in 20 Jahren sein, wenn es endgültig an die Bank  fällt? Wie gut hat der Besitzer es bis dahin gepflegt? Wie lange muss  die Rente gezahlt werden: 20 Jahre, 30, 40 Jahre?</p>
<p>Bei so vielen  Unsicherheiten neigen Banken oft dazu, so hohe Sicherheitspuffer  einzurechnen, dass sie am Ende nur maximal die Hälfte des Verkehrswerts  zur Verrentung ansetzen. „Am Ende bekommt der Besitzer nur 150 oder 200  Euro Rente, das lohnt sich für ihn nicht“, sagt Alexander Nothaft vom  Verband der Privaten Bausparkassen. In Amerika sei das anders: Da  sichert der Staat den Banken per Bürgschaft zu, dass sie dabei nicht  draufzahlen.<strong></strong></p>
<p><strong><br />
<table border="0" width="200" align="right">
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<td><strong><br />
        <script type="text/javascript">// <![CDATA[
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      </script><br />
      </strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Am besten privat organisieren</strong></p>
<p>Hierzulande  könnte das Geschäft aber trotzdem für beide Seiten in Schwung kommen,  denn vier Millionen Eigenheimbesitzer, so schätzt das Zentraum für  Europäische Wirtschaftsforschung, sind über 60. Und das Verrenten  könnte für beide Seiten sogar gewinnbringend sein. Nämlich dann, wenn  Käufer und Verkäufer es auf eigene Faust mit Notar und Gutachter  einfädeln. Idealtypischerweise sollten sich Käufer und Verkäufer  bereits kennen. Dann können Hausbesitzer besser einschätzen, ob der  Käufer die Monatsraten verlässlich bezahlt oder sich übernimmt.</p>
<p>Und  es gibt noch einige Tricks zu beachten: Der Hausbesitzer sollte sein  lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Dann verkauft er  zwar sein Haus, kann es aber trotzdem ganz oder teilweise nutzen. Lässt  er sich auch das Nießbrauchsrecht zusichern, kann er sogar Räume  vermieten und die Miete einstreichen. Vorsicht aber: Wird er zum  Pflegefall, bekommt das Sozialamt das gleiche Recht.</p>
<p>Attraktiver  wird das Geschäft auf Gegenseitigkeit, wenn der Besitzer nicht alle  Räume weiter bewohnt, sondern nur einige, etwa eine abgeschlossene  Einliegerwohnung. Dann jedenfalls läuft der Käufer nicht Gefahr, 30  Jahre Raten zu zahlen und am Ende so alt auszusehen wie der  französische Notar Raffray.</p>
<p><em>Quelle: faz.net</em></p>
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